Kurzdefinition
Unter Gewaltkriminalität werden Straftaten verstanden, bei denen physische Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht wird.
Ausführliche Erklärung
Gewaltkriminalität umfasst eine Gruppe von Delikten, die durch den Einsatz oder die Drohung körperlicher Gewalt gekennzeichnet sind. In der polizeilichen und kriminologischen Praxis zählen hierzu insbesondere Tötungsdelikte (Mord, Totschlag), Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie gefährliche und schwere Formen der Bedrohung. Gewaltkriminalität gilt in der öffentlichen Wahrnehmung als besonders bedrohlich und erhält in den Medien überproportional viel Aufmerksamkeit.
Statistisch machen Gewaltdelikte jedoch nur einen vergleichsweise kleinen Teil der registrierten Gesamtkriminalität aus. Dunkelfeldstudien und Viktimisierungsbefragungen zeigen zudem, dass Gewaltkriminalität in den letzten Jahrzehnten in vielen westlichen Gesellschaften eher abgenommen hat. Gleichwohl beeinflusst die Angst vor Gewalt (→ Kriminalitätsfurcht) stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Theoriebezug
Die Analyse von Gewaltkriminalität ist ein zentrales Feld der Kriminologie. Sie wird u. a. in Anomietheorien (Durkheim, Merton), Subkulturtheorien (Cohen, Cloward & Ohlin), Kontrolltheorien (Hirschi) und modernen Ansätzen wie der Cultural Criminology oder der Routine-Activity-Theorie thematisiert. Auch gesellschaftliche Macht- und Ungleichheitsstrukturen (z. B. bei Geschlechterverhältnissen) spielen eine Rolle.