Thema

Hasskriminalität (Vorurteilskriminalität / Hate Crime)

Hasskriminalität und Vorurteilskriminalität (Hate Crime)

Hasskriminalität bezeichnet Straftaten, die sich gegen Personen aufgrund bestimmter identitätsstiftender Merkmale richten – etwa Geschlecht, Hautfarbe, Religion, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozialen Status. In der kriminologischen Forschung wird für solche Delikte häufig auch der Begriff Vorurteilskriminalität oder vorurteilsgeleitete Kriminalität (englisch: bias crime) verwendet.

Der Ausdruck Hasskriminalität ist im öffentlichen und politischen Diskurs weit verbreitet und hat sich auch in Medien und Strafverfolgung etabliert. Aus wissenschaftlicher Sicht gilt jedoch Vorurteilskriminalität als präziserer Begriff. Denn bei diesen Taten steht nicht notwendigerweise ein individuelles Hassgefühl im Vordergrund, sondern ein Vorurteil gegenüber einer sozialen Gruppe, der das Opfer aus Täterperspektive zugerechnet wird.

Charakteristisch für Hasskriminalität ist daher, dass das Opfer nicht primär als individuelle Person angegriffen wird, sondern als Vertreterin oder Vertreter einer sozialen Gruppe. Die Tat besitzt einen ausgeprägten Botschaftscharakter: Mit der Viktimisierung einer einzelnen Person wird zugleich eine einschüchternde Signalwirkung gegenüber allen Personen erzeugt, die aus Täterperspektive derselben Gruppe zugerechnet werden.

Wer sich zunächst einen Überblick über die Grundfragen des Fachs verschaffen möchte, findet diesen auf den Seiten Kriminologie und Was ist Kriminologie?. Enge Bezüge bestehen zudem zur Viktimologie, zur Kriminalitätsfurcht sowie zum Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.

Definition

Vorurteilskriminalität umfasst Straftaten, bei denen der Täter oder die Täterin das Opfer aufgrund dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe auswählt. Die Gruppenzugehörigkeit des Opfers kann sich beispielsweise auf dessen Religion, Herkunft, Hautfarbe oder sexuelle Orientierung beziehen. Bei diesen Straftaten, die in entscheidendem Maße von Vorurteilen gegenüber der Gruppe, der das Opfer aus Täter- oder Täterinnenperspektive zugeordnet wird, geleitet sind, beabsichtigt der Täter oder die Täterin die Schädigung der gesamten Gruppe des Opfers.
(Birkel et al., 2022, S. 50)

In der kriminologischen Forschung wird Hasskriminalität deshalb häufig als „Botschaftsverbrechen“ (message crime) beschrieben. Die Tat richtet sich zwar unmittelbar gegen ein konkretes Opfer, soll aber gleichzeitig Angst, Unsicherheit und Abschreckung innerhalb einer gesamten sozialen Gruppe erzeugen. Gerade hierin liegt die besondere gesellschaftliche und politische Relevanz solcher Delikte.

Merkmale und Besonderheiten von Vorurteilskriminalität

Die Spezifik vorurteilsgeleiteter Kriminalität wird besonders deutlich, wenn man sie von anderen Gewaltdelikten abgrenzt. Church und Coester heben hierfür eine Reihe typischer Merkmale hervor:

  • Bei Vorurteilskriminalität üben oftmals größere Täterinnen- und Tätergruppen Gewalt auf einzelne Opfer aus.
  • Täterinnen bzw. Täter und Opfer kennen sich meist nicht.
  • Die Wahl der Waffen und die Brutalität sind extremer als bei anderen Taten; entsprechend sind häufig auch die direkten physischen Schäden größer.
  • Vorurteilskriminalität trifft häufiger dieselben Opfer mehrfach.
  • Die psychischen Folgen erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Traumatisierungen, etwa in Form posttraumatischer Belastungsstörungen, Depressionen, Angst- und Panikstörungen, Vermeidungsreaktionen, Arbeitsunfähigkeit, Flashbacks oder Suchterkrankungen.
  • Häufig werden auch Eigentum und Orte zerstört, die für die Opfer von besonderer identitätsstiftender Bedeutung sind.
  • Vorurteilskriminalität zielt auf die Identität der Opfer ab. Sie sendet eine Botschaft und wirkt damit über das unmittelbare Opfer hinaus auf die gesamte Bezugsgruppe.
  • Die Irrationalität, Unberechenbarkeit und Zufälligkeit der Taten verunsichert potenzielle Opfer, beeinflusst ihr Verhalten und tangiert damit Freiheitsrechte. Genau hierin liegt die politische Dimension solcher Delikte.
  • Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese Opfergruppen häufig eine hohe Kriminalitätsfurcht aufweisen. Dies betrifft sowohl das raumbezogene Sicherheitsgefühl als auch persönliche Risikoeinschätzungen sowie Vermeidungs- und Schutzverhalten.
  • Gleichzeitig ist die Anzeigequote der Opfer häufig gering, während das Vertrauen in staatliche Institutionen oft schwächer ausgeprägt ist als bei anderen Opfergruppen.

(Church & Coester, 2021, S. 5)

Beispiele für Vorurteilskriminalität

Aus den genannten Merkmalen wird deutlich, dass Vorurteilskriminalität einen großen und heterogenen Deliktsbereich umfasst. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich unter anderem folgende Formen vorurteilsgeleiteter Straftaten nennen:

Vorurteilskriminalität im Hell- und Dunkelfeld

Die statistische Erfassung von Vorurteilskriminalität erfolgt im polizeilichen Hellfeld in Deutschland überwiegend im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Dabei wird unter anderem unterschieden, ob eine Tat rechts-, links-, religiös oder auslandsbezogen motiviert ist. Die Zuordnung von Hasskriminalität erfolgt also nicht über einen eigenen Straftatbestand, sondern über eine zusätzliche Bewertung des Tatmotivs.

Die folgende Zeitreihe zeigt die Entwicklung der polizeilich erfassten Hasskriminalität über einen längeren Zeitraum. Auffällig ist, dass die meisten Fälle dem politisch rechten Spektrum zugerechnet werden. Entsprechend stark stiegen die Fallzahlen insbesondere in Phasen gesellschaftlicher Polarisierung und migrationspolitischer Zuspitzung – etwa ab 2015 im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland.

Hasskriminalität200120022003200420052006200720082009201020112012201320142015201620172018201920202021
PMK -links-12536360438913019212718810216270579496754477129146248
PMK -rechts-4.927 4.289 3.528 3.773 3.988 4.813 4.295 4.358 3.981 3.305 3.554 4.112 4.305 4.983 9.426 9.696 7.170 7.153 7.491 8.901 8.408
PMK -Ausländer-10015495887817312111217912098120120402331404
-ausländische Ideologie-132232192176225
-religiöse Ideologie-221184144173181
PMK -nicht zugeordnet-2242071672101592371851602352432262122653795205763464676298441.409
PMK Gesamt5.376 5.013 3.850 4.114 4.314 5.353 4.793 4.757 4.583 3.770 4.040 4.514 4.6475.85810.373 10.751 7.913 8.113 8.585 10.240 10.501

Für das Berichtsjahr 2022 registrierte das BKA 11.520 Fälle von Hasskriminalität, was im Vergleich zum Vorjahr einen weiteren Anstieg bedeutete.

Entwicklung der politisch motivierten Straftaten im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ im Vergleich Berichtszeitraum zu Vorjahr (2022 zu 2021)

Themenfeld/ Jahr20222021in %
Antisemitisch26413.027- 12,75 %
Antiziganistisch145109+ 33,03 %
Ausländerfeindlich53724.735+ 13,45 %
Behinderung88118- 25,42 %
Christenfeindlich135109+ 23,85 %
Deutschfeindlich340209+ 62,68 %
Frauenfeindlich206––
Fremdenfeindlich100389.236+ 8,68 %
Geschlecht/Sex. Identität–340–
Geschlechtsbez. Diversität417––
Gesellschaftlicher Status149150- 0,67 %
Hasskriminalität195212+ 8,02 %
Islamfeindlich610732- 16,67 %
Männerfeindlich15––
Rassismus31802.7.82+ 14,31 %
Sexuelle Orientierung1005870+ 15,52 %
Sonstige ethn. Zugehörigkeit9881+ 20,99 %
Sonstige Religion3538- 7,89 %
Gesamt1152010.501+ 9,70 %
Pro Straftat ist eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Themenfeldern möglich. Daher summieren sich die Fallzahlen nicht zur Gesamtzahl der registrierten Hasskriminalität auf.

Die polizeiliche Erfassung im Hellfeld unterliegt dabei den üblichen Problemen der Kriminalitätsmessung, weist im Bereich der Vorurteilskriminalität jedoch einige zusätzliche Besonderheiten auf:

Aufschlussreicher als die Hellfelddaten sind deshalb vielfach Ergebnisse der Dunkelfeldforschung. Eine thematische Auswertung des repräsentativen Viktimisierungssurveys SKiD 2020 zeigt, dass die Prävalenz vorurteilsgeleiteter Körperverletzung innerhalb der letzten zwölf Monate bei rund einem Prozent lag (Birkel et al., 2022). Es ist plausibel anzunehmen, dass leichtere Delikte wie Beleidigungen oder Bedrohungen deutlich häufiger auftreten.

Prävalenzrate der letzten zwölf Monate für vorurteilsgeleitete Körperverletzung: (eigene Darstellung nach: Birkel et al., 2022, S. 51)

Prävalenzrate der letzten zwölf Monate für vorurteilsgeleitete Körperverletzung: (eigene Darstellung nach: Birkel et al., 2022, S. 51)

Bar chart. (eigene Darstellung nach: Birkel et al., 2022, S. 51). Data table with 2 rows and 12 columns follows.

Prävalenzrate der letzten zwölf Monate für vorurteilsgeleitete Körperverletzung
Vorurteilsgeleitete Körperverletzung gesamt sozialer Status Herkunft Religion politische Einstellung Geschlecht, geschl. Identität Alter Hautfarbe Behinderung sexuelle Orientierung andere Gruppe
Prävalenzrate 1,01 0,32 0,32 0,25 0,22 0,2 0,18 0,13 0,09 0,05 0,02

Die Herkunft, der soziale Status, die Religion sowie das Geschlecht beziehungsweise die geschlechtliche Identität gehören zu den Merkmalen, die am häufigsten mit vorurteilsgeleiteter Körperverletzung in Verbindung gebracht werden. Die Dunkelfeldbefragung zeigt zudem, dass Männer insgesamt häufiger Opfer vorurteilsgeleiteter Körperverletzungen werden als Frauen. Eine wichtige Ausnahme bildet jedoch das Merkmal „Geschlecht / geschlechtliche Identität“, bei dem Frauen deutlich stärker belastet sind.

Mit Blick auf das Alter zeigt sich, dass jüngere Menschen – insbesondere die 18- bis 24-Jährigen, gefolgt von den 25- bis 34-Jährigen – am stärksten betroffen sind. Dieses Ergebnis ist insofern wenig überraschend, als jüngere Menschen insgesamt häufiger Opfer von Körperverletzungsdelikten werden.

Auch der Migrationshintergrund der Opfer spielt eine Rolle. Die Prävalenzraten liegen für Menschen mit Migrationshintergrund je nach Herkunftsregion deutlich höher als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies verweist auf die soziale Ungleichverteilung viktimologischer Risiken und auf die besondere Bedeutung von Hasskriminalität für marginalisierte Gruppen.

Digitale Hasskriminalität

In den letzten Jahren hat die Bedeutung digitaler Räume für Hasskriminalität deutlich zugenommen. Beleidigungen, Bedrohungen, gezielte Einschüchterungen oder Aufrufe zu Gewalt erfolgen heute häufig über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Kommentarspalten oder Online-Plattformen.

Digitale Hasskriminalität ist deshalb besonders problematisch, weil sie öffentlich sichtbar ist, sich schnell verbreitet und dauerhaft auffindbar bleiben kann. Für Betroffene ist diese Form der Viktimisierung oft hoch belastend, da sie nicht nur individuell verletzt, sondern auch öffentlich markiert und sozial exponiert werden.

Strafrechtliche und gesellschaftliche Relevanz

Vorurteilsgeleitete Straftaten stellen keine eigenständige Strafrechtsnorm dar. Es gibt im deutschen Strafrecht keinen Tatbestand „Hasskriminalität“. Vielmehr werden konkrete Delikte wie Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub oder Brandstiftung unter bestimmten Voraussetzungen als vorurteilsgeleitet eingeordnet.

Diese Einordnung setzt eine genaue Prüfung des subjektiven Tatbestands voraus. Erst durch die Rekonstruktion des Tatmotivs und den Nachweis entsprechender Beweggründe lässt sich eine Tat als vorurteilsgeleitet identifizieren. Dies erfordert Erfahrung, Umsicht und Sensibilität in der polizeilichen und justiziellen Bearbeitung.

Strafrechtlich ist diese Bewertung vor allem mit Blick auf die Strafzumessung relevant. In § 46 Abs. 2 StGB werden ausdrücklich „rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe genannt, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Gesellschaftlich sind vorurteilsgeleitete Straftaten von besonderer Bedeutung, weil ihre Wirkung über das unmittelbare Opfer hinausreicht. Neben den physischen, psychischen und materiellen Schäden für die direkt Betroffenen entfalten sie einen ausgeprägten Einschüchterungs- und Verunsicherungseffekt gegenüber der gesamten Gruppe, der das Opfer zugerechnet wird.

Das Unsicherheitsgefühl kann sich in gesteigerter Kriminalitätsfurcht, in wahrgenommenen Angsträumen sowie in Vermeidungs- und Schutzverhalten ausdrücken. Gerade darin zeigt sich die politische Dimension der Tat: Hasskriminalität zielt nicht nur auf individuelle Schädigung, sondern auf die Einschränkung sozialer Teilhabe, Bewegungsfreiheit und Zugehörigkeit.

Über diese Zusammenhänge berichten Church und Coester ausführlich in dem unten verlinkten Video auf Grundlage einer Sonderauswertung des Deutschen Viktimisierungssurveys 2017.

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Mehr Informationen

Theoretische Perspektiven auf Hasskriminalität

Ein wichtiger theoretischer Ansatz zur Erklärung von Hasskriminalität ist die sogenannte Group Threat Theory. Sie geht davon aus, dass vorurteilsgeleitete Gewalt insbesondere dann zunimmt, wenn Mitglieder einer Mehrheitsgruppe ihre soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Stellung durch Minderheiten bedroht sehen. Hasskriminalität ist in dieser Perspektive nicht bloß Ausdruck individueller Vorurteile, sondern auch eine Reaktion auf wahrgenommene Konkurrenz und Statusbedrohung.

Eng verbunden ist dies mit Forschungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die zeigen, dass abwertende Einstellungen gegenüber Minderheiten nicht isoliert auftreten, sondern häufig Teil umfassender Ideologien der Ungleichwertigkeit sind. Vorurteilskriminalität stellt insofern die gewaltförmige Zuspitzung solcher Abwertungen dar.

Weiterführende Informationen

Video

Interview mit Prof. Dr. Eva Groß zum Thema Vorurteilskriminalität

https://www.video.hspv.nrw.de/video/Hasskriminalitaet-2D-Ein-kriminologisches-Interview/9ee86b4ea6e7e5ce0fd02f4f42357c6c

Podcast

5 Minuten Kriminologie, Folge 39: Vorurteilskriminalität

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Weitere Informationen

FRA

Die European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) stellt auf ihrem Internetauftritt umfangreiche Informationen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im internationalen Vergleich zur Verfügung: European Union Agency for Fundamental Rights.

Fazit

Hasskriminalität beziehungsweise Vorurteilskriminalität stellt nicht nur ein strafrechtliches Problem dar, sondern auch eine Herausforderung für demokratische Gesellschaften. Sie betrifft Fragen sozialer Integration, gesellschaftlicher Solidarität, gleicher Freiheitsrechte und des Vertrauens in staatliche Institutionen.

Die Bekämpfung solcher Straftaten erfordert daher nicht nur strafrechtliche Reaktionen, sondern auch gesellschaftliche Strategien zur Prävention von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Literatur

Bildquelle (Thumbnail):
Bifalcucci, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons

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