Kurzdefinition
Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung oder Herabsetzung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sozialem Status.
Ausführliche Erklärung
Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von Individuen oder Gruppen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale beziehungsweise ihrer Zuordnung zu bestimmten sozialen Kategorien. Sie kann auf interpersoneller, institutioneller oder struktureller Ebene auftreten und sich beispielsweise in sozialer Ausgrenzung, ungleichen Zugangschancen oder unmittelbarer Ungleichbehandlung äußern.
In Deutschland bildet Artikel 3 des Grundgesetzes eine zentrale verfassungsrechtliche Grundlage des Diskriminierungsschutzes. Nach Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Art. 3 Abs. 3 GG bestimmt darüber hinaus, dass niemand insbesondere wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner rassistischen Zuschreibung, seiner Sprache, Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konkretisiert den Schutz vor Benachteiligungen für bestimmte Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere Beschäftigung und Beruf sowie bestimmte zivilrechtliche Rechtsverhältnisse.
Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive geht der Begriff der Diskriminierung jedoch über rechtlich verbotene Benachteiligungen hinaus. Untersucht werden auch gesellschaftliche Strukturen, institutionelle Praktiken und alltägliche Interaktionen, durch die bestimmte soziale Gruppen systematisch schlechtere Zugangschancen zu Ressourcen, Positionen oder gesellschaftlicher Teilhabe erhalten können.
Theoriebezug
In der Soziologie wird Diskriminierung insbesondere im Zusammenhang mit sozialer Ungleichheit untersucht. Dabei geht es um die Frage, wie gesellschaftliche Kategorien und Zuschreibungen – etwa hinsichtlich sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Alter – mit unterschiedlichen Zugangschancen zu Ressourcen, Positionen und gesellschaftlicher Teilhabe verbunden sein können. Wichtige Forschungsfelder sind unter anderem die Rassismusforschung und die Gender Studies.
Auch die Kritische Kriminologie beschäftigt sich mit Diskriminierung. Sie richtet den Blick insbesondere auf Prozesse der Kriminalisierung und die Frage, ob und weshalb bestimmte soziale Gruppen häufiger zum Gegenstand polizeilicher Kontrolle, strafrechtlicher Verfolgung oder gesellschaftlicher Zuschreibungen von Devianz und Kriminalität werden.
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Der Begriff im Film
American History X (1998)
SpielfilmAmerican History X zeigt rassistische Abwertungen und Ungleichbehandlungen als Bestandteil einer rechtsextremen Weltanschauung und sozialer Gruppenzugehörigkeit. Der Film verdeutlicht damit, wie kategoriale Zuschreibungen soziale Ausgrenzung und diskriminierendes Handeln legitimieren können.