Kurzdefinition
Sexarbeit bezeichnet die entgeltliche Erbringung sexueller oder erotischer Dienstleistungen, die freiwillig und professionell erfolgt.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Sexarbeit ersetzt zunehmend ältere, stigmatisierende Bezeichnungen wie „Prostitution“ und betont die Arbeitsrealität sowie die Selbstbestimmung der tätigen Personen. Er umfasst ein breites Spektrum bezahlter sexueller Dienstleistungen – von Straßen- und Bordellprostitution über Escortservices bis hin zu digitaler Sexarbeit auf Plattformen wie OnlyFans oder via Webcam.
Sexarbeit wird in verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Kontexten höchst unterschiedlich bewertet. Während in einigen Ländern (z. B. Deutschland, Niederlande) eine regulierte Legalität vorherrscht, verfolgen andere Staaten repressive oder abolitionistische Ansätze, etwa durch Kriminalisierung von Freiern oder Anbietern.
Kriminologisch ist Sexarbeit ein vielschichtiges Thema. Einerseits steht sie im Fokus repressiver Kontrollpolitiken (z. B. durch Polizeikontrollen, Aufenthaltsvorgaben oder das Prostituiertenschutzgesetz). Andererseits zeigt die empirische Forschung, dass viele Gefährdungen (z. B. Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel) weniger mit der Sexarbeit selbst, sondern mit deren Illegalisierung und Stigmatisierung zusammenhängen. Dies verweist auf das strukturelle Spannungsfeld zwischen staatlicher Regulierung, öffentlicher Moral und individueller Autonomie.
Theoriebezug
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Kritische Kriminologie: Thematisiert Machtverhältnisse und soziale Kontrolle im Umgang mit Sexarbeit.
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Labeling Approach / Stigma (Goffman): Stigmatisierung von Sexarbeiter:innen als deviant und moralisch minderwertig.
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Feministische Kriminologie: Kontroversen zwischen Empowerment- und Ausbeutungsparadigma.
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Cultural Criminology: Thematisierung der medialen Darstellung und moralischen Paniken rund um Sexarbeit.
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Recht auf körperliche Selbstbestimmung: Anschluss an menschenrechtliche Diskurse.