Kurzdefinition
„31er“ ist ein abwertender Ausdruck aus der Jugend- und Knastsprache für Personen, die andere gegenüber der Polizei oder Justiz verraten haben.
Ausführliche Erklärung
Die Bezeichnung „31er“ entstammt dem § 31 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der bei umfassender Aussage- oder Kooperationsbereitschaft eine Strafmilderung ermöglicht. Umgangssprachlich hat sich „31er“ jedoch davon gelöst und dient als Stigma für Verräter oder Informanten, unabhängig vom konkreten Paragraphen.
Insbesondere in kriminellen Milieus, Jugendkulturen und im Strafvollzug hat der Begriff eine starke soziale Kontrollfunktion: Wer als „31er“ gilt, verliert Status, Schutz und Zugehörigkeit. Das Label kann soziale Ausgrenzung, Gewaltandrohungen oder Angriffe nach sich ziehen.
Die Angst davor, als „31er“ gebrandmarkt zu werden, erklärt mitunter das Schweigen von Tatbeteiligten und Zeugen – etwa im Kontext von Bandenkriminalität, Drogendelikten oder Jugendgewalt. Damit steht der Begriff in engem Zusammenhang mit Konzepten wie dem Code of Silence oder dem milieuspezifischen Ehrenkodex.
Theoriebezug
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Labeling Approach – Zuschreibungen und sekundäre Devianz
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Subkulturtheorien – abweichende Normensysteme
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Prison Studies – Inmate Code, Gefängnissubkulturen
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Kritische Kriminologie – informelle Macht in deviantem Kontext
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