Die anthropologische Kriminalitätstheorie von Cesare Lombroso geht davon aus, dass Kriminalität anlagebedingt, also genetisch erklärbar ist. Lombroso geht dabei von einem atavistischen (meint hier: zivilisatorisch rückständigen) Verbrechertyp aus.
Merkzettel
Der geborene Verbrecher
Hauptvertreter: Cesare Lombroso
Erstveröffentlichung: 1876
Land: Italien
Idee/ Annahme: Kriminelle unterscheiden sich hinsichtlich physischer und psychischer Merkmale von Nicht-Kriminellen. Kriminelle stellen dabei einen anthropologischen Rückschritt in der evolutionären Entwicklung des Menschen dar. Kriminalität ist somit ein biologisches Merkmal, das sich vererbt.
Abgrenzungen zu: Die Theorie unterscheidet sich stark von Ansichten der Vertreter der Klassischen Schule der Kriminologie. Während letztgenannte Vertreter die Willensfreiheit des Menschen betonen und Kriminalität somit als frei Entscheidung darstellen, steht die Theorie eines geborenen Verbrechers für einen biologischen Determinismus.
Theorie
Genetische Theorien und Untersuchungsvorhaben, die Kriminalität zum Gegenstand haben, sind vornehmlich im 19. Jahrhundert in Italien, in der deutschen Geschichte bis 1945, aber ab und an auch in der heutigen Zeit vorzufinden. Begründer und Hauptvertreter dieses Ansatzes ist der italienische Arzt und Psychiater Cesare Lombroso mit seiner anthropologischen Kriminalitätstheorie.
Kernthese seiner Theorie ist die Annahme von dem geborenen Verbrecher. Es gibt demnach den Kriminellen, dessen abweichendes Verhalten unvermeidlich ist. Der Verbrecher sei nicht in der Lage, sich für oder gegen ein Verbrechen zu entscheiden, sondern handle vollständig unfrei und determiniert. Dieser biologische Determinismus steht der Annahme der Klassischen Schule der Kriminologie (wonach jeder Mensch vernunftbegabt sei und eine rationale Wahl- und Handlungsfreiheit habe) konträr entgegen.
Lombroso gilt zudem als einer der Hauptvertreter der italienischen positiven (oder wissenschaftlichen) Schule der Kriminologie. Diese positive Schule der Kriminologie trat für einen biologischen Positivismus ein, d.h. die Vertreter forderten ein, dass kriminologisch-wissenschaftliche Erkenntnisse auf empirisch begründeten Annahmen beruhen. Cesare Lombroso, der Gefängnisarzt und Gerichtsmediziner tätig war, führte unzählige Untersuchungen an GefängnisinsassInnen und PatientInnen in psychiatrischen Anstalten durch. Seine Forschungsarbeiten waren dabei u.a. durch den britischen Naturforscher und Evolutionsbiologen Charles Darwin (On the Origin of Species) und den deutschen Arzt Franz Joseph Gall beeinflusst. Gall gilt als Begründer der Kraniologie (Schädelkunde), nach der menschliche Eigenschaften und geistige Anlagen an Form und Größe von Schädel und Gehirn ablesbar sind.
Das Ergebnis seiner Untersuchungen veröffentlichte Lombroso in seinem erstmals 1876 erschienen Hauptwerk „L’Uomo Delinquente“ (Der kriminelle Mensch). Zahlreiche Abbildungen illustrieren seine Forschungsarbeiten. Bestimmte Körpermerkmale und Schädelformen werden mit bestimmten Verbrechertypen und Deliktsarten in Verbindung gebracht.
In der deutschsprachigen Ausgabe beschreibt Lombroso Diebe und Mörder folgendermaßen:
Die Diebe haben im allgemeinen sehr bewegliche Gesichtszüge und Hände; ihr Auge ist klein, unruhig, oft schielend; die Brauen gefaltet und stoßen zusammen; die Nase ist krumm oder stumpf, der Bart spärlich, das Haar seltener dicht, die Stirn fast immer klein und fliehend, das Ohr oft henkelförmig abstehend …
Die Mörder haben einen glasigen, eisigen, starren Blick, ihr Auge ist bisweilen blutunterlaufen. Die Nase ist groß, oft eine Adler- oder vielmehr Habichtsnase; die Kiefer starkknochig, die Ohren lang, die Wangen breit, die Haare gekräuselt, voll und dunkel, der Bart oft spärlich; die Lippen dünn, die Eckzähne groß … Im allgemeinen sind bei Verbrechern von Geburt die Ohren henkelförmig, das Haupthaar voll, der Bart spärlich, die Stirnhöhlen gewölbt, die Kinnlade enorm, das Kinn viereckig oder vorragend, die Backenknochen breit, – kurz ein mongolischer und bisweilen negerähnlicher Typus vorhanden.
(Lombroso, 1894, S. 229–231; hier zitiert nach: Schneider, 2014, S. 322f.)
Der Einfluss der Evolutionsbiologie auf das Werk von Lombroso wird deutlich an der Überzeugung, dass der Verbrecher einen eigenen anthropologischen Typ darstelle, den „homo delinquens“. Dieser sei atavistisch, das heißt, ein in der Evolution zurückgeschrittener, früherer und primitiverer Typ Mensch, der unmoralisch und triebgesteuert daherkomme. Er sei faul, schmerzunsensibel, eitel, habe schielende Augen, Vorliebe für Tätowierungen, eine fliehende Stirn, ein kleines Gehirn, verwende eine „Gaunersprache“ usf.
In seinen frühen Werken führt Lombroso jegliches Verbrechen auf diesen atavistischen Menschentyp zurück. Unter dem Einfluss der französischen Kriminologie, aber auch durch seine eigenen Schüler Garofalo und Ferri, relativierte Lombroso später seine Ausgangsthese. Nur etwa ein Drittel aller Verbrecher seien jene geborenen Verbrecher. Für den übrigen Verbrecher seien Krankheit, Umwelt und Gelegenheit ausschlaggebend.
Schneider (2014; S. 322) fasst Lombrosos anthropologische (anthropogenetische) Kriminalitätstheorie in vier Kernaussagen zusammen:
- Der Kriminelle unterscheidet sich vom Nichtkriminellen durch zahlreiche physische und psychische Anomalien.
- Der Verbrecher ist eine Spielart der menschlichen Gattung, ein anthropologischer Typ, eine Entartungserscheinung.
- Der Verbrecher ist ein Atavismus, eine „Rückartung“ auf einen primitiven, untermenschlichen Typ eines Menschen. Verbrecher sind moderne „Wilde“, körperliche und seelische Rückschläge in ein früheres Stadium der Menschheitsgeschichte, in phylogenetische Vergangenheit. Im Verbrecher treten physische und psychische Merkmale auf, die man entwicklungsgeschichtlich für überwunden glaubte.
- Verbrechen vererbt sich; es entsteht aus einer kriminellen Anlage.
Kriminalpolitische Implikationen
Kriminalpolitisch kann Lombrosos Theorie als äußerst einschneidend bezeichnet werden.
Zunächst bestand Lombrosos Forderung an die Kriminalpolitik, strafrechtliche Entscheidungen an empirischen und medizinischen Forschungen zu orientieren und auszurichten. Dabei müsse laut Lombroso klar werden, dass die Vorstellung der freien Wahlentscheidung (wie sie von den Vertretern der Klassischen Schule der Kriminologie eingefordert wird) nicht haltbar ist und somit auch nicht auf das Strafrecht übertragen werden darf.
Da nämlich der Straftäter in seinen Handlungen biologisch-genetisch determiniert sei, spiele die strafrechtliche Abschreckung (wie sie von Vertretern der Klassischen Schule propagiert wird) keine Rolle mehr. Auch die größtmögliche Strafandrohung könnte die unvermeidliche Tat nicht mehr verhindern. Der Täter habe sich nicht für die abweichende Tat frei entschieden, sondern war dazu unwillkürlich durch seine biologische Konstitution oder – um konkret bei Lombroso zu bleiben – durch seine genetischen Anlagen bestimmt. Verbrechen wäre demnach Schicksal, unabwendbar, und läge somit nicht in der eigenen Verantwortung des Täters. Lombroso trat daher für eine Strafzumessung ein, die sich nicht objektiv an der Schwere der Tat, sondern an der individuell bestimmbaren Gefährlichkeit des Täters bemisst.
Die anthropologische Theorie wirft also die Schuldfrage auf: Kann jemand, dessen Gene ihn zu kriminellem Handeln bestimmen, der aus Sicht Lombosos eine angeborene physische und psychische Degeneration aufweist, für seine Tat verantwortlich gemacht werden?
Lombroso und andere Anhänger der anthropologischen Ansätze haben diese Frage bejaht, da der Schutz der Gesellschaft Vorrang vor dem Schutz des schuldunfähigen Verbrechers habe (vgl. Lombroso, 2006, S. 13). Hauptaugenmerk der Kriminalprävention müsse daher weniger Abschreckung und individuelle Bestrafung sein als vielmehr Schutz der Gesellschaft durch Beeinflussung der Tatgelegenheiten und Wegsperrung der unverbesserlichen Verbrecher. Lombroso trat daher dafür ein, geborene wie auch Gewohnheitsverbrecher dauerhaft in „Gefängnisse für Unverbesserliche“ einzusperren. In der fünften Auflage von „L’Uomo Delinquente“ verabschiedet sich Lombroso auch von seiner ursprünglich ablehnenden Haltung gegenüber der Todesstrafe. Geborene Verbrecher, die besonders grausamer Taten beschuldigt wurden sowie Bandenmitglieder, denen staatsgefährdende Straftaten vorgeworfen wurden, sollten hingerichtet werden. Möglichen moralischen Bedenken erteilte Lombroso eine Absage da der geborene Verbrecher „programmiert“ sei, Schaden zu verursachen und eine atavistische Reproduktionen nicht eines Wilden, sondern auch eines brutalen Raubtieres und Ungeziefers sei (Lombroso, 2006, S. 15).
Die nachfolgende Tabelle stellt den Paradigmenwechsel der vom Übergang der klassischen Schule der Kriminologie zum biologischen Positivismus gegenüber:
Klassische Schule der Kriminologie | Positivismus | |
---|---|---|
Gegenstand | das Verbrechen | der Verbrecher |
Natur des Verbrechers | freier Wille rational/ kalkulierend normal | determiniert getrieben durch biologische, psychologische oder anderweitige Einflüsse pathologisch |
Reaktion auf Verbrechen | Strafe proportional zum Verbrechen | Behandlung unbestimmt, da abhängigig von individuellen Umständen |
(eigene Übersetzung und Darstellung nach: White und Haines (2004), hier zitiert nach Newburn, 2017, S. 132)
Diese sozialdarwinistischen Ideen fielen im nationalsozialistischen Deutschland auf fruchtbaren Boden und wurden im Zuge der Eugentik und sog. Rassenhygiene weiter pervertiert und missbraucht: Die Unverbesserlichkeit der Delinquenten wurde genutzt, um sie ein für allemal als Verbrecher-Menschen abzustempeln und ohne Hoffnung auf Resozialisierung wegzusperren oder zu töten. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit für die Gesellschaft wurden diese „genetischen Unmenschen“ vernichtet oder zumindest ohne jegliche Nachsicht und Humanität als Schädlinge der Gesellschaft behandelt.
Konkret bezogen auf die genetische „Unreinheit“ der kriminell Veranlagten führte dies zu Gesetzesverabschiedungen, die Sterilisation, Aussonderung aus der Gesellschaft und Massenvernichtungen vorsah.
Kritische Würdigung / Aktualitätsbezug
Lombroso gilt heute durch den von ihm propagierten Positivismus als Begründer der modernen Kriminologie. Seine hier vorgestellte anthropogenetische Kriminalitätstheorie gilt jedoch als überholt. Dennoch ist die kritische Würdigung von Lombrosos Gesamtwerk ist ein komplexes Unterfangen [Einen guten Überblick über die Werkgeschichte von „L’Uomo Delinquente“ und eine wissenschaftsgeschichtliche Einordnung liefern die Herausgeberinnen der englischen Ausgabe des Buches in ihrem ausführlichen Vorwort (vgl. Lombroso, 2006).]. Lombroso veröffentlichte zu Lebzeiten mehr als dreißig Bücher und über eintausend Aufsätze. Sein Hauptwerk „L’Uomo Delinquente“ (Der kriminelle Mensch) erweiterte er von 252 Seiten der ersten Auflage, die 1876 erschien, auf auf insgesamt drei Bände mit annähernd zweitausend Seiten in der fünften Auflage, die 20 Jahre später erschien. Einzelne Annahme revidierte Lombroso, so dass sich je nach dem zugrundeliegenden Text Aussagen konträr gegenüberstehen und widersprechen. Der Begriff des „geborenen Verbrechers“ findet so z.B. erst in der dritten Auflage Einzug in das Werk. Hier schätzt der Autor, dass 40 Prozent aller Verbrecher zu dieser Kategorie zählen. In späteren Ausgaben und weiteren Werken gibt Lombroso diesen Anteil nur noch mit 33 Prozent an. In seinen späteren Publikationen weicht er zudem von einem strikten biologischen Determinismus ab und räumt sozialen Umweltbedingungen einen Anteil bei der Erklärung von Verbrechen ein. Zugleich ändert er jedoch seine Ansichten hinsichtlich der Todesstrafe für geborene Verbrecher (s.o.).
Aus heutiger Perspektive erweist sich die empirische Arbeit Lombrosos als unsystematisch und wird heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen nicht gerecht. Die Annahme eines „geborenen Verbrechers“ als evolutionärer Rückschritt in der Menschheitsgeschichte wirkt geradezu lächerlich. Gibson und Hahn Rafter weisen im Vorwort der englischen Gesamtausgabe von „Criminal Man“ allerdings darauf hin, dass Lombrosos Arbeiten sehr wohl dem wissenschaftlichen Standard im 19. Jahrhundert entsprachen (vgl. Lombroso, 2006, S. 8f.). Jedoch zog Lombroso falsche wissenschaftliche Schlüsse aus dem allgemein damals noch nicht sehr ausgeprägten empirischen Wissen. Zudem verwendete er häufig Materialien dritter Personen, ohne diese eingehend zu prüfen. Die Kontrollgruppen auf die Lombroso zur Überprüfung zurückgriff (vornehmlich von ihm untersuchte Soldaten), waren ungenügend, da sich z.B. Kriminelle unter den Soldaten befanden, aber auch zu unrecht Verurteilte unter den untersuchten Gefängnisinsassen.
Charles Goring, ein englischer Zeitgenosse von Lombroso, konnte anhand eigener Untersuchungen von Gefängnisinsassen (und Personen aus einer Kontrollgruppe) in England belegen, dass Kriminelle gegenüber Nicht-Kriminellen keine wesentlichen Unterschiede bezüglich körperlicher Merkmale aufweisen (vgl. Goring, 1913). Auch andere Zeitgenossen Lombrosos übten bereits zu dessen Lebzeiten deutliche Kritik am dessen Theorie (unter den Kritikern befinden sich so prominente Namen wie Edwin Sutherland oder der französische Kriminologie Gabriel Tarde.).
Die anthropogenetische Theorie Lombrosos (und auch ihre Erweiterungen im deutschen Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik) ist zuallererst aufgrund ihrer Rolle als wissenschaftliche Rechtfertigung für die Nazis und deren faschistische Ideologie äußerst kritisch zu betrachten. Lombrosos und verwandte Theorien lassen die Schlussfolgerung zu, den Verbrecher „aufgeben“ zu können, ihn somit ein für alle Mal aus der Gesellschaft aussondern oder anderweitig (unmenschlich) behandeln zu können. Diese Form der absoluten Unterscheidung zwischen Kriminellem und Nicht-Kriminellem ist politisch äußerst problematisch, da sie dem Täter jedwede Chance auf Besserung, Resozialisierung, Wiedergutmachung oder erhaltene Vergebung verwehrt.
Ungeachtet dessen, dass Lombroso und seine Theorie bereits zu seinen Lebzeiten vielfach kritisiert wurde, ist der Einfluss der positiven kriminologischen Schule bis heute präsent. Newburn beschreibt diesen Einfluss unter Rückbezug auf Garland (2002) als „Lombrosian project“ (2017, S. 4). Hiernach ist die moderne Kriminologie ein Produkt von Studien, die im Anschluss an Lombroso Charakteristika von Kriminellen und Nicht-Kriminellen untersuchen, um auf Grundlage postulierter Unterschiede dieser Gruppen den Ursachen von Kriminalität auf den Grund zu kommen.
Dieses ätiologische Paradigma erwies sich insbesondere für die deutsche Kriminologie als wirkmächtig und führte zeitweise zu einer Spaltung der Disziplin in die Lager der kritischen Kriminologen, die jedwede Form der Ätiologie ablehnten und dem Lager derer, die als Teil des Lombrosianischen Projektes angesehen werden müssen.
Auch heute existiert noch eine Forschungsrichtung, die versucht unter Rückgriff auf die Biologie Verbrechen zu erklären. Selbstverständlich geht heutige Arbeiten nicht länger von einem biologisch-deterministischen Atavismus aus. Der Versuch, Wahrscheinlichkeiten, Risikofaktoren und antisoziale Prädispositionen zu errechnen, kann jedoch durchaus in einer Entwicklungslinie zu Lombrosos Arbeiten verstanden werden.
Ein abschließenden Urteil über Lombroso und sein wissenschaftliches Lebenswerk muss differenziert betrachtet werden. Sein wissenschaftlicher Anspruch an kriminologische Forschung macht ihn zum Begründer einer modernen empirischen Kriminologie. Zudem muss anerkannt werden, dass Lombroso bereit war, seine biologischen Erklärungsversuche durch umweltspezifische und gesellschaftliche Aspekte zu erweitern. Es ist daher falsch, ihn – wie häufig geschehen – ausschließlich als radikalen Vertreter einer determistischen, biologischen Schule zu interpretieren. Lombroso, der selber Jude war, hätte den Missbrauch seiner Forschung durch den deutschen (und italienischen) Nationalsozialismus mit Sicherheit nicht gutgeheißen. Dennoch bereitet die seinerzeit populäre These vom geborenen Verbrecher rassistischen Ideen eine breite Bühne.
Literatur
Primärliteratur
- Lombroso, C. (1887). Der Verbrecher in anthropologischer, ärztlicher und juristischer Beziehung. Hamburg: Richter.
- Lombroso, C. (2006). Criminal Man (translated and with a new introduction by Mary Gibson and Nicole Hahn Rafter). Durham; London: Duke University Press.
Sekundärliteratur
- Bradley, K. (2010). Cesare Lombroso (1835-1909). In: Keith Hayward, Shadd Maruna & Jayne Mooney (Hrsg.). Fifty Key Thinkers in Criminology. London; New York: Routledge. S. 25-29.
- Gibson, M. (2002). Born to crime: Cesare Lombroso and the origins of biological criminology. Westport.
- Goring, C. (1913). The English Convict: a statistical study. London: HMSO.
- Newburn, T. (2017). Criminology (3. Auflage). London; New York: Routledge.
- Schneider, H. J. (2014). Kriminologie. Ein Internationales Handbuch [Band 1: Grundlagen]. Berlin; Boston: de Gruyter.
Bildquelle
- Wellcome Collection gallery (2018-04-01): https://wellcomecollection.org/works/wse9fdw4 CC-BY-4.0