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Soziologie der Gewalt

Zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2025 | Veröffentlicht: 24. Januar 2018 von Christian Wickert

Nahezu drei von vier Deutschen (74 %) haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten.. Ähnlich positiv werden auch deutsche Gerichte (68 %) und das Rechtssystem insgesamt (64 %) bewertet. Dagegen liegt das Vertrauen in Institutionen wie Kirche, Bundesregierung oder große Wirtschaftsunternehmen mit rund 34 % deutlich niedriger (ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, 2017, S. 11).

Während das Vertrauen in die Polizei also konstant hoch ist, mehren sich in den letzten Jahren die Berichte über Fälle unangemessener oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen. Zugleich weisen Polizeigewerkschaften auf eine wachsende Zahl von Widerstandshandlungen und Angriffen gegen Polizeikräfte hin.

Inhaltsverzeichnis

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  • Was ist Gewalt?
  • Theoretische Perspektiven auf das Gewaltmonopol
    • Habermas: Legitimität durch Kommunikation und Teilhabe
    • Bourdieu: Der Staat als institutionalisierte symbolische Gewalt
    • Foucault: Disziplinierung statt Legitimation
  • Fazit: Gewalt, Staat und Gesellschaft kritisch denken
    • Podcast-Tipp
  • Quellen und weiterführende Informationen
  • Weiterführend auf SozTheo

Was ist Gewalt?

Der Gewaltbegriff ist vielschichtig und wird auf unterschiedliche Kontexte angewendet – von häuslicher GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen. über schulische Gewalt bis hin zu staatlicher Gewalt oder internationaler Gewalt zwischen Nationen. Im Deutschen umfasst der Begriff sowohl den physischen Zwang als auch die institutionelle „Amtsgewalt“. Im Englischen wird differenziert zwischen violence (physische Gewalt) und power (Macht, HerrschaftHerrschaft ist die institutionalisierte Form der Machtausübung über Menschen oder Gruppen.).

Definition: Gewalt ist keine objektiv eindeutig beschreibbare Größe. Ihre Bewertung unterliegt sozialen, kulturellen und historischen Wandlungsprozessen. Was heute als Gewalt gilt, war früher oft gesellschaftlich akzeptiert – etwa körperliche Züchtigung von Kindern oder Lehrlingen. Zugleich nimmt die gesellschaftliche Sensibilität für Gewaltphänomene zu.

Soziologisch lassen sich verschiedene Formen von Gewalt unterscheiden, die weit über körperliche Gewalt hinausgehen:

  • Physische Gewalt: direkte körperliche Übergriffe, z. B. Schläge, Tritte oder der Einsatz von Waffen.
  • Psychische Gewalt: Einschüchterung, Drohungen, emotionale Erpressung oder verbale Aggression.
  • Symbolische GewaltSymbolische Gewalt bezeichnet Formen von Machtausübung, die als legitim, selbstverständlich oder natürlich wahrgenommen werden und deshalb weitgehend unsichtbar bleiben. (Bourdieu): subtile Formen der Machtausübung über Sprache, NormenVerhaltensregeln und Erwartungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe als verbindlich gelten., Werte oder Bildung, die von den Betroffenen häufig nicht als Gewalt erkannt werden.
  • Strukturelle Gewalt (Galtung): gesellschaftlich verankerte Ungleichheitsverhältnisse, die Menschen systematisch benachteiligen – z. B. durch Armut, fehlenden Zugang zu Bildung oder institutionelle DiskriminierungDiskriminierung beschreibt die Benachteiligung oder Herabsetzung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sozialem Status..
  • Staatliche Gewalt: durch staatliche Institutionen ausgeübter Zwang, der im Idealfall rechtlich legitimiert und kontrolliert ist – etwa durch Polizei, Justiz oder Militär.

Diese Unterscheidung zeigt: Gewalt ist nicht nur eine Frage individueller Aggression, sondern auch struktureller Machtverhältnisse. Gerade in der Analyse polizeilichen Handelns ist es entscheidend, zwischen legitimer Staatsgewalt und illegitimer PolizeigewaltPolizeigewalt beschreibt den Einsatz physischer oder psychischer Gewalt durch Polizeibeamte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sie kann sowohl legitim (im rechtlichen Rahmen) als auch illegitim (bei Überschreitung der Befugnisse) ausgeübt werden. zu unterscheiden.

Historisch lässt sich eine Abnahme physischer Gewalt im Alltag beobachten – etwa in Norbert Elias’ Zivilisationstheorie. Gleichzeitig zeigen Studien (z. B. Imbusch 2002), dass Gewalt in vielfältigen Formen weiterhin Bestandteil sozialer Auseinandersetzungen ist.

Gerade im Umgang mit staatlicher Gewalt – etwa durch Polizeibeamt*innen – ist es wichtig, zwischen legitimen und illegitimen Gewaltformen zu unterscheiden. Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich unterschiedliche Gewaltformen im Kontext der Polizei manifestieren können:

  • Physische Gewalt: Festnahmen unter Anwendung unmittelbaren Zwangs, der Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray oder Schusswaffen – sofern verhältnismäßig, rechtlich gedeckt.
  • Psychische Gewalt: Einschüchterungen, Herabwürdigungen oder übermäßiger Druck bei Verhören, der das Machtgefälle zwischen Polizei und Betroffenen verstärken kann.
  • Symbolische Gewalt: Ausübung institutioneller AutoritätAutorität bezeichnet anerkannte, legitime Macht, die auf Zustimmung und Vertrauen basiert. über Uniform, Sprache und Auftreten. So kann die symbolische Präsenz der Polizei bestimmte Gruppen (z. B. Jugendliche mit Migrationshintergrund) besonders unter Druck setzen, ohne dass konkrete physische Gewalt erfolgt.
  • Strukturelle Gewalt: Ungleichbehandlungen, die durch institutionelle Praktiken wie Racial ProfilingEine polizeiliche Praxis, bei der Personen allein aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe oder Religion kontrolliert oder verdächtigt werden, ohne dass es konkrete Hinweise auf eine Straftat gibt., wiederholte Kontrollen in bestimmten Stadtvierteln oder fehlende interkulturelle Kompetenzen verstärkt werden. Hier wirkt Gewalt nicht direkt, sondern durch die Reproduktion von Ausgrenzung und MarginalisierungMarginalisierung bezeichnet Prozesse sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung bestimmter Gruppen..

Legitime vs. illegitime Gewalt – jenseits von Legalität:

In modernen Rechtsstaaten darf nur der StaatDer Staat ist ein politisches Herrschaftsgebilde mit einem legitimen Gewaltmonopol über ein bestimmtes Territorium. in bestimmten Situationen physische Gewalt ausüben. Diese gilt als legitim, wenn sie rechtlich erlaubt, verhältnismäßig und gesellschaftlich akzeptiert ist. Der Begriff der Legalität (rechtlich erlaubt/verboten) ist jedoch nicht deckungsgleich mit dem der Legitimität (gesellschaftlich anerkannt/nicht anerkannt). Daraus ergeben sich normative Spannungsfelder:

  • Legal, aber nicht legitim: Der Einsatz von Zwangsmitteln durch die Polizei ist rechtlich gedeckt, kann aber als überzogen oder moralisch fragwürdig empfunden werden – etwa bei der Räumung friedlicher Demonstrationen oder bei Maßnahmen mit rassistischer Wirkung.
  • Illegal, aber als legitim empfunden: Formen von Selbstjustiz, ziviler Ungehorsam oder Widerstand gegen autoritäre Regime können zwar gegen geltendes Recht verstoßen, erscheinen jedoch aus einer moralischen Perspektive oder historischen Rückschau als legitim – z. B. Fluchthilfe, WhistleblowingDas Aufdecken von Missständen, Gesetzesverstößen oder Korruption in Unternehmen oder Behörden durch interne oder externe Hinweisgeber. oder antifaschistischer Widerstand.

Beispiele legitimer Gewalt:

  • Verhältnismäßige Anwendung unmittelbaren Zwangs bei einer Festnahme nach Haftbefehl
  • Durchsetzung von Platzverweisen bei akuter Gefährdungslage

Beispiele illegitimer Gewalt:

  • Misshandlung von Personen in Gewahrsam, auch wenn institutionell gedeckt
  • Racial Profiling ohne konkreten Tatverdacht
  • Repressive Maßnahmen gegen friedliche Proteste

Die Soziologie der Gewalt analysiert daher nicht nur die Legalität von Gewalt, sondern fragt kritisch nach ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und politischen Funktion.
Nicht jede Form der Gewalt ist automatisch unrechtmäßig. Entscheidend ist, ob Gewalt im Rahmen rechtsstaatlicher Normen ausgeübt wird, verhältnismäßig ist und demokratischer KontrolleKontrolle bezeichnet soziale Mechanismen, mit denen Verhalten überwacht, reguliert und an geltende Normen angepasst wird. unterliegt. Genau hier liegt der soziologisch und politisch brisante Diskussionspunkt.

Theoretische Perspektiven auf das Gewaltmonopol

Staat ist diejenige menschliche GemeinschaftEine Gemeinschaft ist eine Form des sozialen Zusammenlebens, die sich durch enge persönliche Bindungen, emotionale Nähe und ein starkes Wir-Gefühl auszeichnet. Der Begriff wurde maßgeblich durch Ferdinand Tönnies geprägt, der ihn als Gegensatz zur Gesellschaft verstand., welche innerhalb eines bestimmten Gebietes – dies: das „Gebiet“, gehört zum Merkmal – das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht.
[Max Weber (1919). Politik als Beruf. S. 4.]

Der Begriff des staatlichen Gewaltmonopols geht maßgeblich auf Max Weber zurück. In seinem berühmten Vortrag „Politik als Beruf“ (1919) definiert Weber den modernen Staat als jenes menschliche Gemeinwesen, „welches innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“.

Diese Definition ist bis heute zentral: Der Staat darf – anders als private Akteure – physische Gewalt ausüben, um RechtRecht bezeichnet ein formalisiertes System verbindlicher Normen, das gesellschaftliches Handeln regelt, Konflikte entscheidet und durch staatliche Institutionen durchsetzbar ist. und Ordnung durchzusetzen. Damit Gewalt aber als legitim gilt, muss sie rechtlich gebunden, kontrollierbar und zweckgebunden sein. Nur unter diesen Bedingungen unterscheidet sich staatliche Gewalt von Willkür oder bloßer Repression.

Habermas: Legitimität durch KommunikationKommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen, Bedeutungen und Symbolen zwischen Akteuren. und Teilhabe

Jürgen Habermas hebt in seiner Theorie des kommunikativen Handelns hervor, dass staatliche Gewalt nur dann als legitim gelten kann, wenn sie auf einem rationalen DiskursEin Diskurs bezeichnet ein historisch und sozial geprägtes System von Aussagen, Deutungen und Wissensordnungen, durch das Wirklichkeit beschrieben, strukturiert und hervorgebracht wird. und demokratischer Zustimmung beruht. Legitimität entsteht also nicht nur durch rechtliche Verfahren, sondern durch partizipative Verfahren und öffentliche Deliberation. Der Staat muss seine Gewaltmittel transparent begründen können – gegenüber den Bürger*innen, denen er zugleich Rechenschaft schuldet.

Bourdieu: Der Staat als institutionalisierte symbolische Gewalt

Pierre Bourdieu wiederum weitet den Gewaltbegriff und betrachtet auch das Monopol auf symbolische Gewalt als zentrales Machtmittel des Staates. Der Staat ist für ihn nicht nur Träger legitimer physischer Gewalt, sondern auch Instanz der Normsetzung, Klassifikation und Sichtbarmachung. Über Schule, Verwaltung, Polizei und Justiz erzeugt er „staatlich legitimierte Weltsichten“ – etwa, wer als „gefährlich“, „abweichend“ oder „schutzwürdig“ gilt.

Foucault: Disziplinierung statt LegitimationProzess der Rechtfertigung und Anerkennung sozialer Ordnungen, Institutionen oder Machtverhältnisse als legitim und gerechtfertigt.

Michel Foucault stellt in seinem Werk Überwachen und Strafen (1975) die klassische GewaltmonopolGewaltmonopol bezeichnet das exklusive Recht des modernen Staates, innerhalb eines Hoheitsgebiets physische Gewalt legitim anzuwenden oder zu legitimieren.-Theorie radikal infrage. Für ihn ist Macht nicht zentralisiert oder ausschließlich vom Staat monopolisiert, sondern dezentral, prozesshaft und in Körper eingeschrieben. Gewalt erscheint nicht nur als Zwangsmittel, sondern auch als Bestandteil von Disziplinierungsprozessen, die durch Gefängnisse, Schulen, Kliniken oder auch Polizeiorganisationen strukturell wirken.

Foucault beschreibt, wie moderne Gesellschaften weniger durch spektakuläre Gewaltakte (wie öffentliche Hinrichtungen) als durch permanente ÜberwachungÜberwachung beschreibt die systematische Sammlung, Beobachtung und Analyse von Informationen über Personen, Gruppen oder Institutionen, meist durch staatliche oder private Akteure. und normierende Kontrolle operieren – etwa in Form von Aktenführung, Statistik, Kameraüberwachung oder standardisierten Kontrollgängen. In diesem Sinne ist polizeiliche Gewalt Teil einer Mikrophysik der MachtMacht bezeichnet die Fähigkeit von Personen oder Gruppen, das Verhalten anderer zu beeinflussen – auch gegen deren Willen., die Subjekte formt, lenkt und korrigiert – nicht immer sichtbar, aber wirksam.

Fazit: Foucault verschiebt den Blick vom legitimen Gewaltmonopol zur Normalisierung durch Kontrolle. Staatliche Gewalt erscheint nicht als Ausnahme, sondern als regulierender Alltag – eingebettet in ein komplexes Netz von Machttechniken.

Zusammenfassend: Während Weber das Gewaltmonopol formal definiert, betont Habermas die kommunikative Legitimation und Bourdieu die kulturelle Konstruktion von Legitimität. Foucault verschiebt den Fokus auf „sanfte“ Kontrolle, die offen auftretende Gewalt in modernen Gesellschaften zunehmend ablöst. Diese vier Perspektiven bilden ein geeignetes theoretisches Fundament für eine kritische Analyse polizeilicher Gewalt im demokratischen Staat.

Fazit: Gewalt, Staat und Gesellschaft kritisch denken

Ob als legitimierter Zwang, disziplinierende Kontrolle oder symbolische Machtausübung: Gewalt bleibt ein ambivalentes Element moderner Gesellschaften. Die Analyse staatlicher Gewalt – besonders im Kontext der Polizei – verlangt daher eine interdisziplinäre Perspektive, die normative, empirische und machtanalytische Ansätze zusammenführt.

Podcast-Tipp

Prof. Dr. Jonas Grutzpalk im Gespräch mit dem Podcast Strategists of Social Change über die RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. von Gewalt in politischen und gesellschaftlichen Veränderungsprozessen:

Es ist keine schöne Erkenntnis, aber nichts führt an ihr vorbei: Gewalt kann ein entscheidender Faktor in sozialen Veränderungsprozessen sein […] Ob wir an die Iden des März in Rom, die Erstürmung der Bastille in Paris, Studierendenproteste in Südkorea oder die Eroberung Afghanistans durch die Taliban denken: Gesellschaftliche Akteure haben schon seit Menschengedenken Gewalt eingesetzt – um Macht zu bewahren oder zu erkämpfen, um sozialen Wandel zum Durchbruch zu verhelfen oder um ihn aufzuhalten.

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Quellen und weiterführende Informationen

  • Derin, B. & Singelnstein, T. (2022). Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Berlin: Econ.
  • Feltes, T. & Plank, H. (Hrsg.). (2021). Rassismus, Rechtsextremismus, Polizeigewalt. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft.
  • Imbusch, P. (2002). Der Gewaltbegriff. In: Heitmeyer, W. & Hagen, J. (Hrsg.) Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag.
  • Lüdtke, A.; Reinke, H.; Sturm, M. (Hrsg.) (2011). Polizei, Gewalt und Staat im 20. Jahrhundert. Wiesbaden: Springer.
  • Naplava, T. (2020). Polizei und Gewalt. In: Frevel, B. & Salzmann, V. (Hrsg.), Polizei in Staat und Gesellschaft. 2. Aufl. Hilden: Verlag Deutsche Polizeiliteratur.
  • ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (2017). ROLAND Rechtsreport 2018. Online: PDF-Download

Weiterführend auf SozTheo

  • Das Gewaltmonopol des Staates – eine rechtsphilosophische Einordnung
  • Gewalt gegen Polizist*innen – empirische Perspektiven
  • Polizeigewalt – Gewalt ausgehend von staatlichen Akteuren
  • Cop Culture – Berufskultur im Spannungsfeld von Gewalt und Loyalität

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Kategorie: Polizei und Gewalt Tags: Disziplinargesellschaft, Gewalt, Gewaltdefinition, Gewaltmonopol, illegitime Gewalt, Jürgen Habermas, legitime Gewalt, Max Weber, Michel Foucault, Pierre Bourdieu, Polizei, Polizeigewalt, Racial Profiling, Recht und Ordnung, Soziologie der Gewalt, Soziologische Theorie, staatliche Gewalt, staatliche Macht, strukturelle Gewalt, symbolische Gewalt, Vertrauen in Polizei

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