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Abschreckungstheorien (deterrence theories)

zuletzt aktualisiert am 29. März 2022 von Christian Wickert

Die Idee einer von Abschreckung ausgehenden präventiven Wirkung auf normabweichendes Verhalten, steht im Kern vieler anderer Theorien und v.a kriminalpolitischer Konzepte. Abschreckungstheorien bilden das theoretische Fundament solcher Überlegungen und gehen davon aus, dass die Bestrafung von Verbrechen dazu führt, dass sowohl tatsächliche als auch potenzielle Täter Straftaten in Zukunft vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

  • Hauptvertreter
  • Theorie
  • Kriminalpolitische Implikationen
  • Kritische Würdigung / Aktualitätsbezug
  • Literatur
    • Primärliteratur
  • Weiterführende Informationen

Hauptvertreter

Cesare Beccaria, Jeremy Bentham, Franz von Liszt, Jack P. Gibbs, Alex Piquero, Raymond Paternoster, Stephan Tibbetts, M.C. Stafford, M. Warr, u.a.

Theorie

Schädelbalken
Ein sog. Schädelbalken: Im 15./ 16. Jahrhundert wurden zur Abschreckung die Köpfe hingerichteter Piraten auf einen Balken genagelt und öffentlich sichtbar ausgestellt.
Quelle: Von Bullenwächter – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20898787

Die Deterrence Theories basieren auf den klassischen und neoklassischen Annahmen eines willensfreien und rational denkenden Individuums, welches nach utilitaristischem Prinzip nach Lustgewinn und Schmerzvermeidung (beziehungsweise nach rationalem Wahlhandlungsprinzip nach Nutzenmaximierung und Kostenreduzierung) strebt. Sofern kriminelle Handlungen diesem Streben entgegenkommen (wenn also durch Kriminalität die eigene Lust gesteigert werden kann), liegt es nahe, sie zu wählen. Ist die Handlung jedoch mit einer Strafe belegt, so ist es wahrscheinlich, dass die zu erwartenden Kosten gegenüber dem zu erwartenden Nutzen überwiegen. Entscheidend ist zudem, mit welcher Wahrscheinlichkeit und mit welcher zeitlichen Verzögerung die Sanktion auch tatsächlich auf die kriminelle Handlung erfolgt.

Die Abschreckungsthese besagt demnach, dass Menschen von kriminellen Handlungen abgehalten werden können, wenn angedrohte Strafen der delinquenten Handlung mit Sicherheit und ohne zeitliche Verzögerung folgen und diese so schwer oder so hart sind, dass der zu erwartende Schmerz (Kosten) durch die Strafe größer ist als der zu erwartende Lustgewinn (Nutzen) durch die kriminelle Handlung.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen der generellen Abschreckung (entspricht der negativen Generalprävention im deutschen Strafrecht) und der spezifischen Abschreckung (entspricht der negativen Spezialprävention im deutschen Strafrecht):

  • Erstere bewirkt das Unterlassen von kriminellen Handlungen durch die Allgemeinheit, also von potenziellen Tätern. Die öffentliche Sichtbarmachung der Sanktion ist daher äußerst entscheidend, damit die Allgemeinheit auch weiß, was „ihr blühen würde“ und daher delinquentes Verhalten unterlässt.
  • Die spezifische Abschreckung bezeichnet indes die Wirkung der Sanktion auf den Bestraften, welcher nun aus Angst vor erneuter Strafe von weiteren kriminellen Handlungen abgehalten wird. Von Liszt sieht diese Form der Bestrafung für den so genannten Gelegenheitsverbrecher vor, dem ein Denkzettel verpasst werden müsse, um ihm die Grenze zwischen Konformität und Kriminalität für die Zukunft zu verdeutlichen.

Kriminalpolitische Implikationen

Offensichtlich besteht nach Meinung der Abschreckungstheoretiker die Forderung, auf Kriminalität immer und ohne zeitliche Verzögerung in der Schwere zu reagieren, sodass es irrational wird, kriminell zu handeln.
Zu bedenken ist dabei jedoch, dass nicht die tatsächlichen Strafen abschreckend wirken, sondern die Strafen, die von den Menschen erwartet werden (perceived deterrence), welche wiederum von den eigentlich durchgeführten Sanktionen und deren medialer Berichterstattung beeinflusst werden.
Außerdem beziehen sich Abschreckungstheorien nicht nur auf strafrechtliche Sanktionen, sondern zeigen sich auch in anderen politisch präventiven Konzepten wie Videoüberwachung und Personenkontrollen. Im Vordergrund steht hier also weniger die Antizipation einer harten Strafe als vielmehr das erhöhte Entdeckungsrisiko, ein Teil einer Situational Crime Prevention.

Kritische Würdigung / Aktualitätsbezug

In der Kriminalpolitik wird seit vielen Jahren die abschreckende Wirkung von Sanktionen diskutiert. In den USA, wo sich die Deterrence Theories einer großen Anhängerschaft erfreuen, ist mit der Todesstrafe eine vergleichsweise extreme Form des Abschreckungsgedankens Realität. Fragwürdig ist, ob der Durchführung von strafrechtlichen Exekutionen tatsächlich der Abschreckungsgedanke zugrunde liegt, oder ob hier nicht Konzepte wie ‚just deserts‘, ‚retribution‘ (Vergeltung) oder ‚incapacitation‘ (Unschädlichmachung) die eigentliche Begründung liefern.
Selbst die Annahme, die Verhängung von Todesstrafen wirke abschreckend, ist in den letzten Jahren vielfach untersucht und häufig empirisch widerlegt worden. Allerdings gibt es auch Studien, die die abschreckende Wirkung der Todesstrafe belegen.
Insgesamt erscheint es jedoch äußerst zweifelhaft, ob die deterrence theories zu halten sind. So mehren sich auch bezüglich der Videoüberwachung Stimmen, die eine abschreckende Wirkung von Kameras leugnen und vielmehr von einer räumlichen Kriminalitätsverlagerung in Verbindung mit der Verringerung subjektiver Kriminalitätsfurcht sprechen.

Literatur

Primärliteratur

  • Beccaria, C. (1766): Über Verbrechen und Strafen. Hrsg. von Wilhelm Alff. Frankfurt am Main, 1988.
  • von Liszt, F. (1882/83): Der Zweckgedanke im Strafrecht. Frankfurt am Main, 1943.
  • Paternoster, R.; Piquero, A. (1995): Reconceptualizing Deterrence: An empirical test of personal and vicarious experiences. In: Journal of Research in Crime and Delinquency 32, S. 251-258.
  • Piquero, A.; Tibbetts, S. (1996): Specifying the direct and indirect effect of low self-control and situational factors in offenders’ decision. In: Justice Quarterly 13, S.481-510
  • Stafford, M. C.; Warr, M. (1993): A reconceptualization of general and specific deterrence. In: Journal of Research in Crime and Delinquency 30, S.123-135.

 

Weiterführende Informationen

  • Piquero, A.; Pogarsky, G. (2002): Beyond Stafford and Warr’s Reconceptualization of Deterrence: Personal and Vicarious Experiences, Impulsivity, and Offending Behavior. Journal of Research in Crime and Delinquency, Vol. 39, No. 2, 153-186.
  • Auflistung von Spielfilmen, die sich thematisch mit der Todesstrafe befassen (Wikipedia)

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Kategorie: Kriminalitätstheorien Tags: Abschreckung, Deterrence, Deutschland, Italien, Kontrolle, Mikro/Makro, pönologisch, Rational Choice, Sanktionierung, Situation, USA

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Lektionen

  • Klassische Kriminalitätstheorie
  • Rational Choice Theory
  • Abschreckungstheorien
  • Routine Activity Approach
  • Quiz zu Rational Choice Theorien

Übungsaufgaben

Klassische Schule der Kriminologie

  1. Was waren die zentralen kriminalpolitischen Forderungen von Cesare Beccaria?
  2. Was ist Benthams Panopticon im Unterschied zu herkömmlichen Gefängnissen?
  3. Aus was resultiert nach Beccaria und Co. Kriminalität?
  4. Wieso bezeichnet man die Klassische Kriminologie als „tatorientiert“ und was ist der entscheidende Unterschied zu ätiologischen Theorien der Kriminologie?
  5. Wie stark oder wie schwach ist die Orientierung des aktuell geltenden Strafrechts an der klassischen Schule im Vergleich zur Orientierung an der positivistisch-ätiologischen Schule?

Rational Choice

  1. Was sind die Grundannahmen des ökonomischen Ansatzes der rationalen Wahlhandlung und was ist unter dem Begriff „rationaler Akteur“ zu verstehen?
  2. Was ist – übertragen auf kriminelle Handlungen – unter Nutzen und Kosten einer Handlung zu verstehen bzw. welche Beispiele sind hier vorstellbar?
  3. Wo liegt die Verbindung zwischen der Klassischen Kriminalitätstheorie und der Theorie der rationalen Wahlhandlung?
  4. Was ist gemeint, wenn von einer Erweiterung des rational-choice-Ansatzes um soziale und psychologische Faktoren die Rede ist?
  5. Wieso ist der Erklärungsgehalt dieser erweiterten Fassung der rational choice theory sehr gering oder gar gleich null?

Abschreckungstheorien

  1. Was ist der Unterschied zwischen genereller und spezifischer Abschreckung?
  2. Auf welchen Theorien und Theoretikern basieren die Abschreckungstheorien?
  3. Was sind mögliche Folgen von Videoüberwachungen gut besuchter Orte?
  4. Welche Untersuchungen sowohl für als auch gegen die Annahme abschreckender Wirkungen von Todesstrafen lassen sich finden?
  5. Was verbirgt sich hinter den zur Abschreckung alternativen Konzepten „just deserts“, „retribution“ und „incapacitation“?

Routine Activity Approach

  1. Was sind die drei Elemente des routine activity approach und welche Beispiele lassen sich jeweils für sie finden?
  2. Was unterscheidet die situational crime prevention von anderen kriminalpolitischen Programmen?
  3. Was sind natürliche Strategien der situationalen Kriminalprävention?
  4. Welche Prozesse verbergen sich unter dem Sammelbegriff „Deliktsverlagerung“?
  5. Was sind die gemeinsamen theoretischen Stärken und Schwächen aller (neo-) klassischen Ansätze und worin liegen demnach die Grenzen abschreckender und situationaler Kriminalprävention?

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

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