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Racial Profiling (Ethnic Profiling)

Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026 | Veröffentlicht: 22. Dezember 2017 von Christian Wickert

Inhaltsverzeichnis

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  • Einleitung
  • Definition von Racial Profiling (Ethnic Profiling)
    • Definition 1
    • Definition 2
  • Ursprung von Profiling in der Kriminologie
  • Vom Criminal Profiling zum Racial und Ethnic Profiling
  • Die Wirksamkeit von Racial Profiling
  • Forschungslage zu Racial Profiling in Deutschland
  • Rechtliche Einordnung von Racial Profiling
  • Verdachtsunabhängige Kontrollen und Schleierfahndung
  • Gesellschaftliche Folgen von Racial Profiling
  • Weiterführende Informationen und Quellen
  • Video zum Thema

Einleitung

Der Begriff Racial ProfilingEine polizeiliche Praxis, bei der Personen allein aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe oder Religion kontrolliert oder verdächtigt werden, ohne dass es konkrete Hinweise auf eine Straftat gibt. bezeichnet polizeiliche Maßnahmen, bei denen Personen aufgrund äußerer Merkmale wie Hautfarbe, vermeintlicher ethnischer Herkunft, ReligionSystem von Glaubensvorstellungen, Symbolen und Praktiken, das auf das Transzendente verweist und individuelle wie kollektive Sinngebung ermöglicht. oder Sprache kontrolliert werden, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen die betroffene Person besteht. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von Ethnic ProfilingDer Einsatz ethnischer Merkmale durch staatliche Akteure, insbesondere die Polizei, bei Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen. gesprochen.

Der Hintergrund solcher Praktiken liegt häufig in kognitiven Mechanismen menschlicher Wahrnehmung. Menschen sind sehr gut darin, Muster zu erkennen und Situationen schnell einzuordnen. Dieses schnelle Kategorisieren hilft uns, komplexe soziale Situationen zu bewältigen.

Mnschn snd shr gt drn, Mstr z rknnen.

Die meisten Leserinnen und Leser können diesen Satz problemlos verstehen, obwohl die Vokale fehlen. Unser Gehirn ergänzt die fehlenden Informationen automatisch. Ein ähnlicher Mechanismus wirkt auch bei der sozialen Wahrnehmung: Menschen greifen auf Erfahrungswissen, Kategorien und Stereotype zurück, um Situationen schnell einzuschätzen.

Aus soziologischer Perspektive handelt es sich dabei um eine Form der Komplexitätsreduktion. Unser Gehirn kategorisiert und typisiert Wahrnehmungen auf Grundlage früherer Erfahrungen. Diese Mechanismen sind grundsätzlich notwendig, um in sozialen Situationen handlungsfähig zu bleiben.

Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen unvermeidbaren kognitiven Vereinfachungen und diskriminierenden Praktiken zu unterscheiden. Racial Profiling beschreibt eine Form polizeilicher Praxis, bei der solche Kategorisierungen systematisch zur Grundlage von Kontrollen gemacht werden – mit weitreichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.

Wer sich zunächst einen Überblick über die Grundfragen des Fachs verschaffen möchte, findet diesen auf den Seiten Kriminologie und Was ist Kriminologie?. Enge Bezüge bestehen zudem zur Viktimologie, zur Kriminalitätsfurcht sowie zum Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit.

Definition von Racial Profiling (Ethnic Profiling)

Es existiert keine einheitliche Definition von Racial oder Ethnic Profiling (siehe ausführlich in: Bender, 2019). Unterschiedliche Institutionen und Personen nutzen verschiedene Definitionen, die im Kern jedoch alle einen vergleichbaren Sinngehalt haben. Nachfolgend sind exemplarisch zwei Definitionen abgebildet.

Definition 1

Die Europäische Kommission gegen RassismusRassismus bezeichnet die Diskriminierung, Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund zugeschriebener „rassischer“ oder ethnischer Merkmale. und Intoleranz (ECRI) definiert Racial Profiling als eine „ohne objektive und vernünftige Begründung erfolgende polizeiliche Berücksichtigung von Merkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft im Rahmen von Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen“ (ECRI, 2007, S. 4).

Definition 2

„[…] actions initiated by agents/ officials of the State […] that treat people differently solely on the basis of their real or assumed ‚race‘, ethnicity, religion or national origin, rather than responding to the behavior of an individual, a suspect description or other intelligence.“
(European Union Agency for Fundamental Rights, 2007: 2)

Die Begriffe Racial Profiling und Ethnic Profiling werden häufig synonym verwendet. Vor allem im englischsprachigen Raum ist der Begriff Racial Profiling verbreitet. In der wissenschaftlichen Literatur findet sich jedoch auch häufig die Bezeichnung Ethnic Profiling, da der Ausdruck Racial Profiling suggerieren kann, es gebe biologisch unterscheidbare menschliche „Rassen“. Diese Annahme gilt aus wissenschaftlicher Sicht als unzutreffend. Unterschiede etwa in der Hautfarbe sind phänotypische Variationen innerhalb der menschlichen Spezies und begründen keine biologischen „Rassen“ im engeren Sinne (siehe hierzu ausführlich: Cremer, 2010).

Ursprung von Profiling in der Kriminologie

Die Verwendung von Profilen als Grundlage einer datengetriebenen Wissenschaft hängt in der Kriminologie mit der sog. Actuarial Justice zusammen. Hinter diesem Begriff stehen verschiedene „techniques that use statistics to represent the distribution of variables in a population’ and consists in ‘circuits of testing and questioning, comparing and ranking“ (Simon, 1988: 771). Unter Actuarial JusticeActuarial Justice beschreibt einen präventiven Ansatz in der Kriminalpolitik, der auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und Risikobewertungen beruht, um kriminelles Verhalten vorherzusagen und gezielte Kontrollmaßnahmen einzusetzen. fallen kriminalpolitische und strafjustizielle  Ansätze, denen gemein ist, dass eine zukunftsgerichtete Risikoeinschätzung auf Grundlage statistischer Zusammenhänge vorgenommen wird. Spätestens seit den 1980er Jahren haben solche Ansätze, wie z.B. der Routine Activity Approach an Bedeutung gewonnen, bei denen die Minimierung von Risiken im Mittelpunkt steht. Die Individualität von Täter und Opfer spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist, den Zugang des Täters zum Tatobjekt zu erschweren. Die Rehabilitation von Tätern steht hinter einer prognostischen Betrachtung von Risiken zurück. Dieser Idee folgend, lässt sich eine Risikominimierung erreichen, indem nicht länger eine – in manchen Fällen vergebliche – ResozialisierungResozialisierung bezeichnet die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäter:innen. Ziel ist es, nach einer Straftat durch pädagogische, therapeutische und soziale Maßnahmen ein Leben ohne weitere Straftaten zu ermöglichen. angestrebt wird, sondern potentielle (Wiederholungs-)Täter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Vom Criminal Profiling zum Racial und Ethnic Profiling

Die zuvor benannte Logik der Risikominimierung fand und findet in polizeilichen Ermittlungsansätzen Anwendung. Da hier zumeist die Ethnie der (potentiellen) Täterinnen und Täter keine RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. spielt, muss hier von einem Criminal Profiling gesprochen werden. Beispiele für ein Criminal Profiling finden sich bei dem Profiling von Flugzeugpassagieren zwecks PräventionVorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sozialen Problemen. von Flugzeugentführungen oder das (den meisten vermutlich aus Hollywood-Spielfilmen bekannte) Profiling von Serienmördern oder die Entwicklung von Profilen „typischer“ Drogenkuriere usw. Entsprechend ließe sich Criminal Profiling folgendermaßen definieren:

„Criminal profiling can be considered as the systematic association of physical, psychological and behavioral traits with particular offenses or groups of offenses and their use as a basis for making investigative decisions.“ (Harris, 2002: 11f.)

Ein Profiling beruht zunächst auf der Beobachtung und Sammlung möglichst vieler Daten. Anschließend wird der Datenpool auf Beziehungen der Variablen untereinander untersucht. Bei diesem „Data Mining“ wird geschaut, mit welchen Merkmalen Variable X in einen statistisch messbaren Zusammenhang zu bringen ist. In der Statistik spricht man auch von einer KorrelationEin statistischer Zusammenhang zwischen zwei oder mehreren Variablen.. Eine Korrelation kann allerdings auch zufällig entstehen und gibt keinen Aufschluss über die Kausalität.

Korrelation vs. KausalitätBezeichnet die Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen zwei oder mehreren Variablen oder Ereignissen. – Beispiel:
„Immer wenn ich meinen lila Pullover trage, fängt es nachmittags an zu regnen.“ In diesem Beispiel korrelieren das Tragen eines lila Pullovers und das Einsetzen von Regen am Nachmittag. Dieser statistische Zusammenhang lässt sich berechnen und wird sich möglicherweise auch als hoch signifikant erweisen. Dennoch ist hier offensichtlich, dass das Tragen des Pullovers nicht kausal – d. h. ursächlich – für den einsetzenden Regen sein wird.

Ein auf diese Art ermittelter Zusammenhang zwischen verschiedenen Variablen kann jetzt in einem letzten Schritt dazu genutzt werden, zurückliegende Ereignisse zu beschreiben. In diesem Fall spricht man von ex-post profiling (z.B. viele Serienmörder sind bereits im Jugendalter als Tierquäler und Brandstifter auffällig geworden). Noch aussagekräftiger ist jedoch ein ex-ante profiling, bei dem die Korrelation von Merkmalen genutzt wird, um auf zukünftige Entwicklungen zu schließen (sog. predictive profiling) (z.B. auf der Suche nach einem der PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten. noch unbekannten Serienmörder werden systematisch die Alibis von Menschen überprüft, die in Ihrer Jugend als Tierquäler und Brandstifter in Erscheinung getreten sind).

Von Racial oder Ethnic Profiling spricht man, wenn Merkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft Entscheidungsgrundlage für die Durchführung polizeilicher Maßnahmen sind. Ihnen liegt zumeist die Annahme einer Korrelation zwischen den genannten Merkmalen und kriminalitätsauffälligem Verhalten zugrunde.

Die Wirksamkeit von Racial Profiling

Das folgende fiktive Beispiel dient lediglich der Illustration des kriminalistischen Arguments:

Nehmen wir einmal an, dass die Polizei in der Vergangenheit wiederholt illegale DrogenDrogen sind psychoaktive Substanzen, die das zentrale Nervensystem beeinflussen und in legaler oder illegaler Form konsumiert werden. bei Personen mit der Nationalität X gefunden hat. Es besteht der Verdacht, dass der Drogenhandel in der Stadt Y maßgeblich durch Menschen mit der Nationalität X organisiert und durchgeführt wird. Seitens der Polizeiführung entscheidet man sich jetzt, die Ermittlungsaktivitäten auf den Kreis potentieller Dealer der Herkunft X zu fokussieren. Zu diesem Zweck finden vermehrt Personen- und Fahrzeugkontrollen statt. Die Strategie scheint für die Polizei aufzugehen: Regelmäßig finden die kontrollierenden Polizisten bei Personen, die sie dem äußeren Anschein nach der Nationalität X zuordnen können, Drogen. Die Erfolge bestärken die Polizei, die Strategie beizubehalten und die Kontrollen weiter zu intensivieren.

Das kleine Beispiel illustriert, dass Racial Profiling aus Perspektive der Strafverfolgung kurzfristig erfolgreich sein kann. Durch die verdachtsunabhängigen Kontrollen geraten immer wieder auch Täter ins Visier der Ermittlungsbehörden. Diese können strafrechtlich verfolgt, verurteilt und an der Begehung weiterer Straftaten gehindert werden. Die Ermittlungserfolge der Polizei wirken sich zudem eventuell abschreckend auf andere Täter im Umfeld der verhafteten Personen aus. Die unmittelbare Folge wird also vermutlich ein Rückgang der KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. sein. Mittel- und langfristig ist Racial Profiling jedoch kontraproduktiv. Dies hat mehrere Gründe:

Zum einen führen verdachtsunabhängige Kontrollen zwangsläufig dazu, dass auch unbescholtene Bürger ins Visier der Polizei geraten. Dies ist natürlich insbesondere der Fall, wenn Merkmale zur Verdachtsgewinnung herangezogen werden, die nach Augenschein nicht sicher bestimmbar sind (wie z.B. Nationalität oder Religionszugehörigkeit). Aber selbst wenn zum Beispiel das Merkmal Nationalität X erfüllt wird, ist damit natürlich keine Aussage über eine Täterschaft getroffen. Der Zusammenhang zwischen Nationalität und Täterschaft in unserem Beispiel stellt eine statistische Korrelation, aber selbstverständlich keinen Kausalzusammenhang dar. So lässt sich rechnerisch bestimmen, dass mit einem bestimmten Prozentsatz polizeilich registrierte Drogenhändler der Nationalität X angehören, aber die Aussage, jemand sei Drogenhändler, weil er der Nationalität X angehört oder gar die Aussage, weil jemand in der Nationalität X angehört, sei er Drogenhändler, ist selbstverständlich falsch. In der Folge werden also zahlreiche Unschuldige zu Unrecht von der Polizei angehalten und kontrolliert, was mittelfristig zu einem Vertrauensverlust in die Polizei führen wird.

Aus kriminalistischer Sicht erweist sich zum anderen ein weiteres Problem als folgenreich. Durch die Konzentration auf eine bestimmte Tätergruppierung (Nationalität X) werden andere Tätergruppierungen ignoriert. Ein damit eng verbundenes Problem ist die selbsterfüllende Prophezeiung. Wenn bestimmte Gruppen häufiger kontrolliert werden, steigt zwangsläufig auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen Straftaten entdeckt werden. Die dadurch entstehenden statistischen Befunde können wiederum den ursprünglichen Verdacht scheinbar bestätigen und zu einer weiteren Konzentration polizeilicher Kontrollen führen. In der Polizeiforschung wird daher diskutiert, inwieweit kriminalstatistische Daten selbst bereits durch polizeiliche Kontrollstrategien geprägt sein können. Eine grundlegende Kritik solcher Profiling-Logiken findet sich etwa bei Bernard E. Harcourt – Against Prediction: Profiling, PolicingPolicing bezeichnet die Gesamtheit gesellschaftlicher Praktiken, Institutionen und Strategien zur Herstellung von Ordnung, Sicherheit und sozialer Kontrolle – unabhängig davon, ob sie von der staatlichen Polizei ausgeübt werden oder nicht. and Punishing in an Actuarial Age (2007), der zeigt, dass prognostische Kontrollstrategien selbst zur Stabilisierung der von ihnen beobachteten Kriminalitätsmuster beitragen können.

Im Ergebnis mag Racial Profiling kurzfristig zu Ermittlungserfolgen führen, mittel- bis langfristig erweist sich Racial Profiling aus kriminologischer Sicht aber nicht als erfolgversprechend.

Forschungslage zu Racial Profiling in Deutschland

Die wissenschaftliche Erforschung von Racial oder Ethnic Profiling ist in Deutschland bislang vergleichsweise begrenzt. Während in Ländern wie den Vereinigten Staaten oder Großbritannien seit vielen Jahren umfangreiche empirische Studien zu diskriminierenden Kontrollpraktiken vorliegen, fehlt für Deutschland bis heute eine systematische bundesweite Datenerhebung zu möglichen Formen ethnisch selektiver Polizeikontrollen.

Ein zentrales methodisches Problem besteht darin, dass polizeiliche Personenkontrollen hierzulande nur begrenzt systematisch erfasst werden. Während Straftaten und Tatverdächtige in der Polizeilichen KriminalstatistikSammlung und Auswertung von Daten über polizeilich registrierte Straftaten und Tatverdächtige. dokumentiert werden, existieren kaum belastbare Daten darüber, wie häufig Personen kontrolliert werden, welche Merkmale sie aufweisen oder nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt. Ohne solche Daten lässt sich empirisch nur schwer überprüfen, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen häufiger von polizeilichen Kontrollen betroffen sind.

Internationale Studien, insbesondere aus den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich, zeigen jedoch wiederholt, dass ethnische Minderheiten überproportional häufig von polizeilichen Kontrollen betroffen sind, selbst wenn kriminalitätsrelevante Faktoren statistisch berücksichtigt werden. Solche Befunde bilden einen wichtigen Referenzrahmen für die deutsche Debatte, auch wenn die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit nicht vollständig vergleichbar sind. Auch internationale Organisationen haben wiederholt auf diese Forschungslücke hingewiesen. So kritisierte die Antirassismus-Kommission des Europarats (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI) einen fortbestehenden Bedarf an Forschung und Sensibilisierung im Bereich diskriminierender Polizeipraktiken.

In der wissenschaftlichen Debatte wird Racial Profiling häufig im Zusammenhang mit dem Konzept des institutionellen Rassismus diskutiert. Damit sind Formen der DiskriminierungDiskriminierung beschreibt die Benachteiligung oder Herabsetzung von Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sozialem Status. gemeint, die nicht unbedingt auf individuelle rassistische Einstellungen einzelner Personen zurückzuführen sind, sondern auf Routinen, Entscheidungslogiken und Organisationsstrukturen innerhalb von Institutionen.

Auch Polizeiorganisationen arbeiten mit Routinen, Erfahrungswissen und Lagebildern. Wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen in kriminalstatistischen Daten häufiger als Tatverdächtige erscheinen, kann dies dazu führen, dass polizeiliche Aufmerksamkeit verstärkt auf diese Gruppen gelenkt wird. In der Forschung wird in diesem Zusammenhang auf Mechanismen selektiver Wahrnehmung hingewiesen. Polizeiliche Aufmerksamkeit konzentriert sich dann auf bestimmte Personengruppen oder Orte, während andere Tätergruppen weniger stark in den Fokus geraten.

Ein damit eng verbundenes Problem ist die selbsterfüllende Prophezeiung. Wenn bestimmte Gruppen häufiger kontrolliert werden, steigt zwangsläufig auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei ihnen Straftaten entdeckt werden. Die dadurch entstehenden statistischen Befunde können wiederum den ursprünglichen Verdacht scheinbar bestätigen und zu einer weiteren Konzentration polizeilicher Kontrollen führen. In der Polizeiforschung wird daher diskutiert, inwieweit kriminalstatistische Daten selbst bereits durch polizeiliche Kontrollstrategien geprägt sein können.

Zusätzliche öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Zuge der internationalen Proteste nach dem Tod des US-Amerikaners George Floyd im Jahr 2020. Auch in Deutschland wurde in diesem Zusammenhang intensiver über Rassismus, PolizeigewaltPolizeigewalt beschreibt den Einsatz physischer oder psychischer Gewalt durch Polizeibeamte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sie kann sowohl legitim (im rechtlichen Rahmen) als auch illegitim (bei Überschreitung der Befugnisse) ausgeübt werden. und mögliche Formen diskriminierender Personenkontrollen diskutiert. Besonders kontrovers war die Frage nach einer bundesweiten Studie zu möglichem Racial Profiling innerhalb der Polizei. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sprach sich gegen eine solche Untersuchung aus und argumentierte, dass Racial Profiling in Deutschland rechtlich verboten sei und Polizeibeamtinnen und -beamte auf das Grundgesetz vereidigt seien. Aus dieser Perspektive erscheine eine Studie über ein Verhalten, das gegen geltendes Recht verstoße, als entbehrlich (vgl. El Ouassil, 2020). Diese Argumentation wurde in Politik und Wissenschaft vielfach kritisiert, da ein rechtliches Verbot nicht zwangsläufig bedeutet, dass entsprechende Praktiken in der Realität nicht vorkommen (vgl. Deutschlandfunk, 2020).

Tatsächlich existieren bereits zahlreiche kleinere Studien und Untersuchungen zu diskriminierenden Kontrollpraktiken, die sich meist auf einzelne Bundesländer, Städte oder spezifische polizeiliche Einsatzsituationen beziehen. Die Forschungslage ist daher fragmentiert und erlaubt bislang nur eingeschränkte Aussagen über die Situation in Deutschland insgesamt.

Eine zentrale Quelle für den aktuellen Forschungsstand ist der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen (KviAPol) (Abdul-Rahman, Espín Grau, Klaus & Singelnstein, 2020). Der Bericht bietet in seinen einleitenden Kapiteln eine umfangreiche Aufarbeitung internationaler und nationaler Studien zu Polizeigewalt, diskriminierenden Kontrollpraktiken und institutionellen Faktoren polizeilichen Handelns. Zugleich verweist die Studie auf Ergebnisse einer groß angelegten Dunkelfeldbefragung, wonach insbesondere Personen, die als People of Color wahrgenommen werden, überdurchschnittlich häufig von polizeilichen Kontrollen und Gewaltanwendungen berichten.

Die Diskussion über Racial Profiling berührt damit nicht nur kriminalpolitische Fragen, sondern auch grundlegende Probleme empirischer Polizeiforschung: die Verfügbarkeit von Daten, die Transparenz polizeilicher Kontrollpraktiken sowie die Rolle unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen bei der Bewertung staatlichen Handelns.

Rechtliche Einordnung von Racial Profiling

Die Praxis des Racial Profiling verstößt in Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot und ist in allen Fällen verboten. In Artikel 3 Grundgesetz heißt es:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Verdachtsunabhängige Kontrollen und Schleierfahndung

In der Diskussion über Racial Profiling spielt die Frage nach verdachtsunabhängigen Kontrollen eine zentrale Rolle. In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche PolizeirechtPolizeirecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die Befugnisse, Aufgaben und Grenzen des polizeilichen Handelns zur Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit regelt. Personenkontrollen auch ohne konkreten Tatverdacht. Solche Kontrollen finden beispielsweise im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung oder an kriminalitätsbelasteten Orten statt.

Rechtsgrundlagen hierfür finden sich unter anderem im Bundespolizeigesetz sowie in den Polizeigesetzen der Länder. Ziel dieser Maßnahmen ist es, grenzüberschreitende Kriminalität, illegalen Aufenthalt oder andere Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Polizei erhält dadurch die Möglichkeit, Personen auch dann zu kontrollieren, wenn noch kein individueller Tatverdacht besteht.

Gerade in solchen Situationen stellt sich jedoch die Frage, nach welchen Kriterien die Auswahl der kontrollierten Personen erfolgt. Werden äußere Merkmale wie Hautfarbe, vermeintliche Herkunft oder Sprache zur Grundlage der Auswahl gemacht, kann dies in den Bereich des Racial oder Ethnic Profiling führen. Kritiker sehen darin eine Gefahr für das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot.

Gesellschaftliche Folgen von Racial Profiling

Neben der Frage nach der kriminalpolitischen Wirksamkeit wird Racial Profiling vor allem wegen seiner gesellschaftlichen Folgen diskutiert. Wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch häufiger kontrolliert werden, kann dies zu einem Vertrauensverlust in Polizei und staatliche Institutionen führen.

Aus Sicht der Polizeiforschung gilt Vertrauen der Bevölkerung jedoch als eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Polizeiarbeit. Polizeibehörden sind in hohem Maße auf Kooperation, Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung angewiesen. Wird die Polizei von Teilen der Bevölkerung als unfair oder diskriminierend wahrgenommen, kann dies die Bereitschaft zur Zusammenarbeit deutlich verringern.

Darüber hinaus können wiederholte verdachtsunabhängige Kontrollen bei Betroffenen ein Gefühl der StigmatisierungZuschreibung und gesellschaftliche Fixierung negativer Merkmale an Einzelpersonen oder Gruppen, die zu sozialer Abwertung und Ausschluss führen. und Ausgrenzung erzeugen. In der kriminologischen Diskussion wird daher häufig darauf hingewiesen, dass polizeiliche Maßnahmen nicht nur effektiv, sondern auch als legitim wahrgenommen werden müssen. Konzepte wie procedural justice betonen, dass Fairness, Transparenz und respektvolle Behandlung entscheidende Faktoren für die Akzeptanz staatlicher AutoritätAutorität bezeichnet anerkannte, legitime Macht, die auf Zustimmung und Vertrauen basiert. sind.

Weiterführende Informationen und Quellen

  • Abdul-Rahman, Laila; Espín Grau, Hannah; Klaus, Luise; Singelnstein, Tobias (2020): Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung.Zweiter Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol). Ruhr-Universität Bochum, 11.11.2020, https://kviapol.rub.de.
  • Amnesty International (o.J.). Racial/ Ethnic Profiling: Positionspapier zu menschenrechtswidrigen Personenkontrollen. Online verfügbar unter: http://www.grundrechte-kampagne.de/sites/default/files/Amnesty_Racial_Profiling_Positionspapier_1.pdf
  • Bender, U. (2019). Die Definition von Racial Profiling und die Diskussion in Deutschland. In: Kugelmann, D. (Hrsg.) Polizei und Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. S. 358-365.
  • Cremer, H. (2010). Ein Grundgesetz ohne „Rasse“. Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz. Policy Paper No. 16. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
  • Cremer, H.; Töpfer. E. (2019) „Racial Profiling“ aus grund- und menschenrechtlicher Perspektive. In: Kugelmann, D. (Hrsg.) Polizei und Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. S. 366-371.
  • Deutschlandfunk (2020, 17.07.). Racial Profiling. Wie die Bundesländer zu Seehofers Nein zur Rassismus-Studie bei der Polizei stehen. https://www.deutschlandfunk.de/racial-profiling-wie-die-bundeslaender-zu-seehofers-nein-100.html
  • El Ouassil, S. (2020, 09.07). Seehofer gönnt sich Cancel Culture. Spiegel. https://www.spiegel.de/kultur/horst-seehofer-cancelt-polizeistudie-zu-rassismus-kein-bekenntnis-zur-selbstkritik-a-0a8ce5d0-15be-4c7f-a497-76220e635a27
  • Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) (2007) Allgemeine Politische Empfehlung Nr. 11 von ECRI. Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit. CRI (2007). 39 Deutsche Version. Straßburg. Online verfügbar unter: https://www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/activities/gpr/en/recommendation_n11/rec11-2007-39-deu.pdf
  • European Union Agency for Fundamental Rights (2007). Ethnic Profiling Project – Technical tender specifications/ Terms of reference. Annex A.1 FRA2-2007-3200-T02.
  • Harris, D. (2002) Profiles in Injustice: Why Racial Profiling cannot work. New York: The New Press.
  • Herrnkind, M. (2014). „Filzen Sie die üblichen Verdächtigen!“ oder: Racial Profiling in Deutschland. Polizei & Wissenschaft 3/2014, S. 35-58. Online verfügbar unter: https://www.humanrights.ch/upload/pdf/160606_Racial_Profiling_FilzenSiedieueblichenVerdaechtigen.pdf
  • Hunold, D. (2019) Racial Profiling aus empirisch-wissenschaftlicher Perspektive. In: Kugelmann, D. (Hrsg.) Polizei und Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. S. 378-382.
  • Schicht, G. (2013). Racial Profiling bei der Polizei in Deutschland – Bildungsbedarf? Beratungsresistenz? Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik, Nr. 36, 2/13, S. 32-37. Online verfügbar unter: https://www.waxmann.com/index.php?id=zeitschriftendetails&no_cache=1&eID=download&id_artikel=ART101309&uid=frei
  • Seckelmann, M. (2019). Ethnic/ Racial Profiling bei verdachtsunabhängigen Kontrollen? In: Kugelmann, D. (Hrsg.) Polizei und Menschenrechte. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. S. 342-357.
  • Simon, J. (1988). The ideological effect of actuarial practices. Law and Society Review, 22, 771–800.
  • Thompson, V. E. (2020, 27. April). Racial Profiling, institutioneller Rassismus und Interventionsmöglichkeiten. Kurzdossier Migration und Sicherheit. Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/308350/racial-profiling-institutioneller-rassismus-und-interventionsmoeglichkeiten

Video zum Thema

Video von Zeit.de Racial Profiling: Kontrollgrund: Hautfarbe

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Kategorie: Kriminologie Tags: Actuarial Justice, Diskriminierung, Ethnic Profiling, Kriminologie, Menschenrechte, Polizei, Polizeiforschung, Profiling, Racial Profiling, Rassismus

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