Thema

Was ist Kriminologie?

Die Kriminologie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Entstehung, Verbreitung und gesellschaftlichen Kontrolle von Kriminalität beschäftigt.

Kriminologie leitet sich ab von dem lateinischen Wort crimen (Verbrechen) und dem griechischen Wort logos (Lehre). Die „Erfindung“ des Begriffs Kriminologie (hier: criminologia) wird dem italienischen Gelehrten Raffaele Garofalo zugeschrieben, der 1885 das Buch Criminologia: Studio sul Delitto, Sulle sue Cause e sui Mezzi di Repressione veröffentlichte.

Definition

Kriminologie bezeichnet die wissenschaftliche Untersuchung von Kriminalität als sozialem Phänomen. Sie beschäftigt sich mit den Ursachen von Straftaten, den gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität sowie mit Prozessen der Kriminalisierung und sozialen Kontrolle. Kriminologisches Wissen wird sowohl theoretisch als auch empirisch – also durch wissenschaftliche Studien – erzeugt.

Das lateinische Wort crimen steht jedoch nicht nur für Verbrechen, sondern lässt sich auch mit Anklage oder Beschuldigung übersetzen (es leitet sich von cernere – auswählen, entscheiden – ab). Kriminologie beschäftigt sich demnach nicht nur mit Verhaltensweisen, die wir als Verbrechen auffassen, sondern auch mit der Frage, welche Handlungen wann und warum als verbrecherisch gelten. Diese zwei Perspektiven werden deutlicher, wenn wir uns den Gegenstand der Kriminologie näher anschauen.

Kriminologie fragt damit nicht nur, was als Verbrechen gilt, sondern auch, wie Kriminalität erklärt, gemessen, kontrolliert und gesellschaftlich bewertet wird.

Kriminologie ist eine interdisziplinäre Wissenschaft. Sie verbindet Erkenntnisse aus Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Biologie, Politikwissenschaft und Sozialer Arbeit, um Kriminalität umfassend zu erklären.

Zentrale Themen der Kriminologie:

Die Kriminologie untersucht Kriminalität aus unterschiedlichen Perspektiven. Wichtige Themenfelder sind unter anderem:

Welche Aufgaben hat die Kriminologie?

Die Kriminologie untersucht Kriminalität nicht nur als Rechtsbruch, sondern als gesellschaftliches Phänomen. Ziel der Disziplin ist es, Ursachen von Straftaten zu verstehen, ihre Verbreitung zu analysieren und Möglichkeiten der Prävention zu entwickeln.

Zu den zentralen Aufgaben der Kriminologie gehören insbesondere:

Was ist der Gegenstand der Kriminologie? – Der Verbrechensbegriff

Der Verbrechensbegriff aus juristischer Perspektive

Auf den ersten Blick erscheint die Frage, was ein Verbrechen ist, einfach zu beantworten: nämlich alle Handlungen, die gegen ein Strafgesetz verstoßen. In Deutschland ist dies in § 12 des StGB geregelt. Hier heißt es:

§ 12 Verbrechen und Vergehen

  1. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
  2. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
  3. Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

Gesetze im Internet

Schaut man sich jetzt einzelne Gesetzesnormen an, ist klar, dass beispielsweise Geldfälschung (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) ein Verbrechen ist, Zuhälterei (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) indes ein Vergehen usw.
Handlungen, die von keinem Gesetz erfasst werden (z.B. das Füttern von Gremlins nach Mitternacht), können dem Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege folgend, weder Verbrechen noch Vergehen darstellen.

Trotz seiner Eindeutigkeit ist dieser strafrechtliche Verbrechensbegriff aus kriminologischer Sicht ungenügend.

Der Verbrechensbegriff aus kriminologischer Perspektive

Die zunächst einleuchtende Definition von Verbrechen gemäß Strafgesetzbuch – auch als der formelle Verbrechensbegriff bezeichnet – muss jedoch weiter differenziert werden, wenn man sich den Gegenstand der Kriminologie – also das Verbrechen – vergegenwärtigt. Wir alle nutzen den Begriff und er erscheint uns zunächst einleuchtend, ohne dass wir weiter über die Bedeutung reflektieren. Forderte man jemanden auf zu definieren, was ein Verbrechen ist, so würde diese Person vermutlich zu dem Schluss kommen, dass ein Verbrechen eine Handlung ist, die gegen ein Strafgesetz verstößt. Dieser legalistische Zugang ist – obwohl er in vielen Kriminologiebüchern zu finden ist – jedoch unbrauchbar; bedeutet diese Definition doch, dass kein Verbrechen existieren kann, wenn es kein Strafgesetz gäbe. Bestimmte Handlungen erscheinen uns jedoch einen großen Unrechtsgehalt zu haben, dass wir auch ohne juristisches Hintergrundwissen diese Taten als böse, moralisch verwerflich oder ungerecht bewerten würden. Diese Frage verweist auf den sog. natürlichen Verbrechensbegriff, der sich an der Frage orientiert, ob es nicht Handlungen gibt, die zu allen Zeiten und in allen Kulturen als moralisch schlecht und verwerflich angesehen wurden. Bereits Raffaele Garofalo hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und gefragt, ob nicht delicta mala per se von delicta mere prohibita zu unterscheiden wären.  Erstgenannter Kategorie gehören Handlungen an, die von sich aus schlecht (male, lateinisch: schlecht, schlimm, unsittlich) sind, während die delicta mere prohibita (prohibita, lateinisch: Verbotenes) Handlungen bezeichnen, die verboten sind und vom Sinngehalt deckungsgleich mit dem formellen Verbrechensbegriff sind. Doch auch diese Unterscheidung erweist sich bei näherer Überlegung als unbrauchbar. Selbst bei einem Tötungsdelikt erweist sich das moralische Urteil über die Tat und den Täter nicht immer und aus allen Perspektiven als eindeutig. So fällt beispielsweise das Urteil über einen sog. Ehrenmord je nach kulturellem Standpunkt sehr unterschiedlich aus. Aus der Perspektive der Täter und ihrer Familien handelt es sich hierbei um eine ehrbare Handlung, die es vermag, die beschmutzte Würde der Familie wieder herzustellen. In den Augen der meisten Mitglieder westlicher Gesellschaften gilt der Ehrenmord jedoch als eine niederträchtige Handlung. Trotz ihrer (scheinbaren) definitorischen Trennschärfe des formellen und des natürlichen Verbrechensbegriffs erweisen sich diese Definitionen als untauglich, wenn es darum geht, den Gegenstandbereich der Kriminologie festzulegen. Hier ist eine deutliche definitorische Erweiterung des Gegenstandsbereichs erforderlich, wie sie im sog. materiellen oder auch soziologischen Verbrechensbegriff Anwendung findet. Hiernach fallen alle Handlungen, die als sozialschädlich und abweichend angesehen werden.

Vergleich von formellem, natürlichem und materiellem Verbrechensbegriff in der Kriminologie

Schaubild: der Verbrechensbegriff der Kriminologie

Die nachstehende Tabelle stellt die Vorzüge und Nachteile der unterschiedlichen Verbrechensbegriffe noch einmal gegenüber.

                          formelle
Verbrechensbegriff
natürliche
Verbrechensbegriff
materielle/ soziologische
Verbrechensbegriff
Gegenstandorientiert an Legaldefinition von Verbrechen/ Vergehen
(in Deutschland: StGB)
orientiert an Moral
(delicta male per se)
orientiert an abweichendem Verhalten
Vorzügedefinitorische Trennschärfe(vermeintliche) universelle Gültigkeitweit gefasster Begriff, der kulturübergreifende und historische Vergleiche ermöglicht (Ent-/Kriminalisierung)
Kritikzu eng gefasst, da nur aktuell unter Strafe gestellte Handlungen zum Gegenstand gemacht werdenuniverselle Gültigkeit von delicta male per se fragwürdig fehlende definitorische Trennschärfe

Verbrechen als Ergebnis gesellschaftlicher Zuschreibungen

Wo aber verläuft die Grenze zwischen Handlungen, die verbrecherisch sind und solchen, die lediglich nicht wünschenswert sind? Welche Qualität müssen Handlungen haben, damit sie als Verbrechen, Vergehen oder als lediglich sozial unerwünscht gelten? Auf wessen Werturteil nehmen wir hierbei Rücksicht – das der Mehrheit der Gesellschaft, das der schlausten, reichsten, lautesten Mitglieder einer Gemeinschaft?

Verbrechen hat keine ontologische Realität, also keine festgeschriebene und unveränderbare Wesensart. Anders als beispielsweise ein Tisch, der als physisch präsentes Objekt durch eine Tischplatte, vier Tischbeine und einen festgeschriebenen Zweck und Nutzen beschrieben werden kann, handelt es sich bei dem Verbrechensbegriff um eine Zuschreibung. Dem Tisch ist sein „tischartiges“ Wesen eigen – unabhängig davon, ob er als solcher bezeichnet oder genutzt wird. Ein Verbrechen hingegen wird erst durch die Bezeichnung, und dass sich Menschen entsprechend hierzu verhalten zu einem Verbrechenstatbestand. Bestimmte Handlungen werden als Verbrechen oder verbrecherisch bezeichnet. Dies ist jedoch keine Qualität der entsprechenden Handlungen per se und kein Urteil, dass sich a priori erschließen ließe. Welche Handlungen als Verbrechen bezeichnet werden, unterliegt einem historischen und einem kulturellen Wandel. Verbrechen sind demnach soziale Konstrukte. Dieser vielleicht zunächst abstrakt erscheinende Gedanke wird deutlich, wenn wir uns Beispiele anschauen:

Durkheim: Kriminalität als normale und nützliche Tatsache

Ein bedeutender Beitrag zur soziologischen Perspektive auf Kriminalität stammt von Émile Durkheim. In seinem Werk Die Regeln der soziologischen Methode (1895) argumentiert er, dass Kriminalität in jeder Gesellschaft ein normales und unvermeidbares Phänomen darstellt, da jede Gesellschaft ihre eigenen Normen und Regeln besitzt – und damit auch ihre spezifischen Formen von Abweichung.

„Das Verbrechen wird nicht nur bei der überwiegenden Majorität von Gesellschaften dieser oder jener Gattung, sondern bei allen Gesellschaften aller Typen angetroffen. Es gibt keine Gesellschaft, in der keine Kriminalität existierte.“ (Durkheim, 2016, S. 26)

Durkheim geht noch weiter und sieht in der Existenz von Kriminalität sogar einen Motor des gesellschaftlichen Wandels. In einer vielzitierten Passage schreibt er:

„Wie oft ist das Verbrechen wirklich bloß eine Antizipation der zukünftigen Moral, der erste Schritt zu dem, was sein wird.“

Durkheim verweist damit auf die Möglichkeit, dass bestimmte als „kriminell“ klassifizierte Handlungen – wie etwa ziviler Ungehorsam oder das Überschreiten moralischer Konventionen – langfristig zu einer Neuaushandlung gesellschaftlicher Normen führen können.

Beispiele:

  • Die Verweigerung von Rosa Parks, ihren Sitzplatz in einem segregierten Bus aufzugeben, galt zum Zeitpunkt ihrer Handlung als Gesetzesverstoß. Rückblickend wird ihre Tat als mutiger Akt gegen Rassendiskriminierung gewürdigt.
  • Homosexuelle Handlungen waren in Deutschland bis 1994 strafbar (§175 StGB). Heute gilt ihre strafrechtliche Verfolgung als Ausdruck gesellschaftlicher Intoleranz vergangener Zeiten.

Durkheims Perspektive zeigt: Was als Verbrechen gilt, ist nicht nur rechtlich, sondern auch sozial konstruiert – und Kriminalität kann einen produktiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten.

Diese Perspektive auf Verbrechen als Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses ist vor allem in der sog. Kritischen Kriminologie verbreitet. In Abgrenzung zu einer ätiologischen Perspektive, die in der Tradition des Lombrosian project (s.o.) steht, entwickelte sich in den 1950er- und 1960er-Jahren der Etikettierungs- oder Labelling-Ansatz. Hier wird Verbrechen nicht als Folge einer individuellen Pathologie angesehen, sondern der Fokus auf die Kriminalisierung abweichenden Verhaltens gelegt.

Definition II

Criminology is the body of knowledge regarding juvenile delinquency and crime as social phenomena. It includes within its scope the processes of making laws, of breaking laws, and of reacting towards the breaking of laws. These processes are three aspects of a somewhat unified sequence of interactions.

(Sutherland & Cressey, 1978, S. 3)

Kriminalität im Kontext von formellen und informellen Normen sowie Muss-, Soll- und Kann-Normen

Kriminalität im Kontext von formellen und informellen sowie Muss-/ Soll- und Kann-Normen

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kriminologie als Lehre vom Verbrechen sich mit allen Verhaltensweisen beschäftigt, die als sozial abweichend angesehen werden. Dies schließt historische und kulturvergleichende Perspektiven auf die verschiedenen und sich verändernden normativen Standards mit ein (Kriminalisierung und Entkriminalisierung). Während Kriminalität durch formelle Normen, die kodifiziert – also in schriftlicher Form vorliegen – seitens des Staats bestimmt werden, existieren zahlreiche informelle Normen und Regeln, die mit Bezug auf unterschiedliche Gruppen und Akteure in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden.

Die kodifizierten Normen haben die größte Verbindlichkeit. Eine Nicht-Einhaltung dieser Regeln wird bei Entdeckung sanktioniert (Muss-Normen). Die sog. Kann- und Soll-Normen sind weniger verbindlich. Ihre Einhaltung ist erwünscht aber nicht verpflichtend und ein Verstoß kann durch soziales Verhalten sanktioniert werden (z.B. Schimpfen, Naserümpfen). Welche Normen zu welchen Zeiten und in welchen Kulturen als Muss-/ Soll- oder Kann-Norm angesehen wird, unterliegt einem steten Wandel (siehe z.B. den Umgang mit Ehebruch, Homosexualität, Umgang mit illegalisierten Drogen, Majestätsbeleidigung usw.).

Gibt es den typischen Verbrecher?

Unser Wissen über Kriminalität beruht im Wesentlichen auf zwei Quellen: zum einen auf offiziellen Kriminalitätsstatistiken und zum anderen auf Befragungen von Tätern und Opfern, die im Zuge der Dunkelfeldforschung untersucht werden.

Der internationale kriminologische Forschungsstand zum Thema Verbrechen wird vom australischen Kriminologen John Braithwaite in folgenden 13 Thesen zusammengefasst:

  1. Crime is committed disproportionately by males.
  2. Crime is perpetrated disproportionately by 15–25 year olds.
  3. Crime is committed disproportionately by unmarried people.
  4. Crime is committed disproportionately by people living in large cities.
  5. Crime is committed disproportionately by people who have experienced high residential mobility and who live in areas characterized by high residential mobility.
  6. Young people who are strongly attached to their school are less likely to engage in crime.
  7. Young people who have high educational and occupational aspirations are less likely to engage in crime.
  8. Young people who do poorly at school are more likely to engage in crime.
  9. Young people who are strongly attached to their parents are less likely to engage in crime.
  10. Young people who have friendships with criminals are more likely to engage in crime themselves.
  11. People who believe strongly in complying with the law are less likely to violate the law.
  12. For both men and women, being at the bottom of the class structure –whether measured by personal socioeconomic status, socioeconomic status of the area of residence, being unemployed or belonging to an oppressed racial minority – increases rates of offending for all types of crime apart from those for which opportunities are systematically less available to the poor.
  13. Crime rates have been increasing since the Second World War in most countries, developed and developing. The only case of a country which has been clearly shown to have had a falling crime rate in this period is Japan.

(Braithwaite, 1989, S. 44-49; hier zitiert nach: Walklate, 2007, S. 8)

Gründungsväter der Kriminologie

Die Kriminologie ist eine vergleichsweise junge Wissenschaft, deren genaue „Geburtsstunde“ sich nicht genau festmachen lässt. In kriminologischen Lehrbüchern werden jedoch stets eine Reihe von Gründungsvätern benannt, deren Arbeiten aus heutiger Perspektive als Grundsteine der Disziplin der Kriminologie angesehen werden können. Die wichtigsten Persönlichkeiten und ihre Arbeiten und Ideen werden im Folgenden skizziert.

Cesare Beccaria, Begründer der klassischen Schule der Kriminologie

Cesare Beccaria (1738 – 1794)

Cesare Beccaria (1738 – 1794) war ein italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer. Geprägt durch das Zeitalter der Aufklärung tritt Beccaria in seinem Hauptwerk „Dei delitti e delle pene“ (deutsch: „Von den Verbrechen und von den Strafen“) für Rechtsgrundsätze wie die Verhältnismäßigkeit der Strafe, die Abschaffung der Todesstrafe und Beendigung von Folter ein. Beccarias Werk ließe sich heute der kriminologischen Teildisziplin der Poenologie zuordnen. Seine Ideen prägten die europäische Rechtsgeschichte nachhaltig. Beccaria gilt als Vertreter der sog. Klassischen Schule der Kriminologie. Kennzeichnend für diese Denkrichtung ist der Utilitarismus als zweckorientierte Ethik. Hiernach ist ein Handeln zu befürworten, wenn der Nutzen für eine Gesamtheit überwiegt.

Jeremy Bentham (1748–1832), Vertreter der klassischen Kriminologie und Utilitarismus

Jeremy Bentham (1748 – 1832)

Der Brite Jeremy Bentham, ein weiterer Vertreter der klassischen Schule der Kriminologie, beschrieb das Gute als „das größte Glück der größten Zahl“.  Das Individuum sei auf die Maximierung seines persönlichen Nutzens aus. Daher würde der Mensch stets versuchen, seinen persönlichen Nutzen zu steigern und Leid zu vermeiden. Bentham trat für eine am Utilitarismus ausgerichtete Kriminalpolitik ein, für die der abschreckende Charakter einer hohen Strafandrohung als auch der Sanktionierung an sich charakteristisch ist. Zugleich lehnte Bentham die Todesstrafe als inhuman ab.  Bentham trat zudem für eine Reform des Strafvollzugs ein. Von ihm stammt der Entwurf des Panoptikums, als eine die Überwachung perfektionierende Strafanstalt.

Erst ein gutes halbes Jahrhundert nach Beccaria prägte der italienische Jurist und Rechtsgelehrte Raffaele Garofalo durch die Veröffentlichung seines Buches „Criminologia: Studio sul Delitto, Sulle sue Cause e sui Mezzi di Repressione“ (1885) den Begriff Kriminologie. Garofalo war Schüler des italienischen Gerichtsmediziners und Psychiaters Cesare Lombroso (1835 – 1909).

Cesare Lombroso (1835–1909), Begründer der positiven Schule der Kriminologie

Cesare Lombroso (1835-1909)

Lombrosos Verdienst für die Kriminologie liegt in der Begründung der sog. Positiven Schule der Kriminologie, die für eine empirisch fundierte Kriminologie eintrat. Lombroso untersuchte mit den ihm zur Verfügung stehenden medizinischen/ naturwissenschaftlichen Methoden systematisch verurteilte Verbrecher, zu denen er als Gefängnisarzt Zugang hatte. In seinem 1876 veröffentlichten Hauptwerk L’Uomo delinquente (Der Verbrecher) vertrat er die Meinung, dass Verbrecher psychische und mentale Anomalien aufwiesen, die sich auch in bestimmten Körpermerkmalen zeigten und zudem vererbbar seien. Aufgrund dieser biologischen Disposition seien Verbrecher von den ehrbaren Bürgern zu unterscheiden.  Seine Untersuchungsergebnisse sind heute als die anthropologische (anthropogenetische) Kriminalitätstheorie  bekannt und seine bereits zu Lebzeiten kontrovers diskutierte (heutzutage verworfene) Annahme vom „geborenen Verbrecher“ ist Gegenstand jedes Kriminologie-Lehrbuches. 

Bereits zu Lombrosos Lebzeiten, war der von ihm postulierte biologische Determinismus umstritten. Insbesondere französische Wissenschaftler aus dem Umfeld des Arztes und Kriminologen Alexandre Lacassagne vertraten die These, dass es soziale Umweltfaktoren seien, die für Kriminalität verantwortlich zu machen seien. Lacassagne prägte u.a. den Ausspruch „Jede Gesellschaft hat die Verbrecher, die sie verdient.“. Die Kriminologie war geprägt durch den Streit der sog. Italienischen Schule mit der sog. Französischen Schule. Während die Erstgenannten Kriminalität alleine auf individuelle Faktoren und eine biologische Prädeterminierung zurückführten, glaubten die Vertreter der französischen Schule, dass erst das soziale Umfeld einen physiologischen Einfluss auf das Gehirn ausüben würde.

Franz von Liszt (1851–1919), Vertreter der modernen Kriminalpolitik

Franz von Liszt (1851 – 1919)

Der in Österreich geborene und in Deutschland lehrende Jurist Franz von Liszt schlichtete schließlich durch die sog. Vereinigungsthese Frieden in diesem Streit. Von Liszt plädierte für eine Anlage-Umwelt-Formel, nach der Verbrechen das Resultat einerseits der Eigenart des Täters und andererseits der ihn zur Tatzeit umgebenden äußeren Einflüsse darstellt.

Zeitleiste zur Geschichte der Kriminologie

Kriminologie im Kontext der Kriminalwissenschaften

Die Kriminologie zählt neben Kriminalistik zu den nicht-juristischen Kriminalwissenschaften. Damit lassen sich Kriminologie und Kriminalistik von den juristischen Kriminalwissenschaften (z. B. Strafrecht und anderen Rechtsgebieten) abgrenzen.

Kriminalwissenschaften
juristische Kriminalwissenschaften z.B. nicht-juristische Kriminalwissenschaften
Strafrecht Kriminalistik
Strafverfahrensrecht Kriminologie

Kriminologie untersucht Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen. Kriminalistik dient vor allem der Aufklärung konkreter Straftaten, während das Strafrecht festlegt, welche Handlungen verboten sind und wie sie sanktioniert werden. Die Kriminologie fragt dagegen nach Ursachen, Verläufen, gesellschaftlichen Reaktionen und Prozessen der Kriminalisierung.

Teildisziplinen der Kriminologie – Überblick

Die Kriminologie unterteilt sich in verschiedene Teildisziplinen, wobei die Unterscheidung hier nicht immer trennscharf ist und sich Schnittmengen zwischen einzelnen Teildisziplinen ergeben.

Teildisziplinen der Kriminologie
(Kriminal-) PhänomenologieLehre von den Erscheinungsformen des Verbrechens
(Kriminal-) ÄtiologieLehre von den Ursachen des Verbrechens (siehe hier)
KriminalstatistikLehre von den Verbreitung/ statistischen Erfassung (siehe hier)
ViktimologieLehre vom Opfer und der Wirkung seines Verhaltens (siehe hier)
KriminalpsychologiePsychologie des Täters
KriminalpsychiatrieForensische Psychiatrie – Behandlung des Täters
InstanzenforschungAufbau, Wirkung und Arbeit von Institutionen der Verbrechensbekämpfung (siehe hier)
PoenologieLehre von den Strafen, deren Art und Wirkung
KriminalgeographieLehre von den Einflussfaktoren der Geographie auf Kriminalität

Die einzelnen Teildisziplinen der Kriminologie untersuchen Kriminalität aus unterschiedlichen Perspektiven. Während sich einige Bereiche mit den Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität beschäftigen, analysieren andere die gesellschaftlichen Reaktionen auf Straftaten oder die Arbeit von Institutionen der Verbrechensbekämpfung. In der Forschung überschneiden sich diese Teilbereiche häufig und werden in interdisziplinären Studien miteinander verbunden.

Viele dieser Teilbereiche greifen auf unterschiedliche theoretische Ansätze zurück, wie sie in den Kriminalitätstheorien diskutiert werden.

Warum ist Kriminologie relevant?

Kriminologie ist nicht nur für die wissenschaftliche Analyse von Kriminalität bedeutsam, sondern auch für Politik, Polizei, Justiz, Soziale Arbeit und Prävention. Sie hilft zu verstehen, warum Kriminalität entsteht, welche sozialen Bedingungen sie begünstigen und wie Gesellschaften auf abweichendes Verhalten reagieren.

Kriminologisches Wissen ist besonders relevant für Berufsfelder, die mit Kriminalität, Devianz, Prävention und sozialer Kontrolle befasst sind – etwa Polizei, Justiz, Strafvollzug, Soziale Arbeit, Jugendhilfe oder Wissenschaft. Es hilft dabei, Kriminalität nicht nur als Rechtsbruch, sondern als gesellschaftliches Phänomen zu verstehen.

Was machen Kriminologinnen und Kriminologen?

Kriminologinnen und Kriminologen beschäftigen sich wissenschaftlich mit Kriminalität, abweichendem Verhalten und gesellschaftlichen Reaktionen auf Normverstöße. Sie analysieren Daten, führen empirische Studien durch und entwickeln theoretische Erklärungen für kriminelles Verhalten.

Kriminologische Forschung findet unter anderem in Universitäten, Forschungsinstituten, Ministerien oder internationalen Organisationen statt. Ergebnisse kriminologischer Studien können Einfluss auf Kriminalpolitik, Präventionsprogramme oder Reformen des Strafrechts haben.

Wo kann man Kriminologie studieren?

Ein eigenständiges Studium der Kriminologie ist in Deutschland vergleichsweise selten. Anders als im angloamerikanischen Raum existieren kaum eigenständige kriminologische Studiengänge, insbesondere auf Bachelor-Niveau. Ein Bachelorstudium der Kriminologie wird derzeit in Deutschland nicht angeboten. Voraussetzung für ein weiterführendes kriminologisches Studium ist daher in der Regel ein Abschluss in einer verwandten Disziplin, etwa in Rechtswissenschaft, Soziologie, Psychologie, Pädagogik oder Sozialer Arbeit.

Kriminologische Inhalte werden in Deutschland häufig innerhalb anderer Studiengänge vermittelt – etwa im Rahmen juristischer Schwerpunktbereiche, sozialwissenschaftlicher Studiengänge oder spezialisierter Masterprogramme. Zu den wenigen eigenständigen kriminologischen Studienangeboten zählen insbesondere weiterbildende Masterstudiengänge:

Die institutionelle Verankerung der Kriminologie unterscheidet sich damit deutlich von der Situation im angloamerikanischen Raum, wo Kriminologie häufig als eigenständiges Studienfach etabliert ist. In Deutschland ist die Disziplin historisch eng mit der Rechtswissenschaft verbunden. Viele Kriminologinnen und Kriminologen haben daher eine juristische Ausbildung, während sozialwissenschaftliche Perspektiven häufig innerhalb der Soziologie oder benachbarter Disziplinen entwickelt wurden.

Häufige Fragen zur Kriminologie

Was ist Kriminologie?

Kriminologie ist die wissenschaftliche Untersuchung von Kriminalität als sozialem Phänomen. Sie analysiert die Ursachen von Straftaten, ihre Verbreitung in der Gesellschaft sowie die gesellschaftlichen Reaktionen auf abweichendes Verhalten. Dazu gehören auch Prozesse der Kriminalisierung, Strafverfolgung und sozialen Kontrolle.

Was macht ein Kriminologe?

Kriminologinnen und Kriminologen untersuchen Kriminalität wissenschaftlich. Sie analysieren deren Ursachen, Verbreitung und gesellschaftliche Kontrolle, werten Daten aus, führen Studien durch und beschäftigen sich mit Fragen der Prävention, Kriminalisierung und sozialen Reaktion auf Normverstöße. Berufsfelder finden sich unter anderem in Forschung, Lehre, Prävention, Justiz, Sozialer Arbeit sowie in sicherheitsbezogenen Praxisfeldern.

Was untersucht die Kriminologie?

Die Kriminologie untersucht unter anderem die Entstehung von Kriminalität, die sozialen Bedingungen von Straftaten, Täter- und Opferstrukturen, Kriminalitätsstatistiken sowie gesellschaftliche Reaktionen auf Kriminalität. Sie analysiert außerdem, wie Normen entstehen und welche Handlungen in einer Gesellschaft als kriminell gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Kriminologie und Kriminalistik?

Die Kriminologie beschäftigt sich mit den Ursachen, Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Bedeutungen von Kriminalität. Die Kriminalistik hingegen dient der praktischen Aufklärung konkreter Straftaten, etwa durch Spurensicherung, Ermittlungsarbeit und kriminaltechnische Methoden.

Welche Methoden verwendet die Kriminologie?

Kriminologische Forschung nutzt sowohl quantitative als auch qualitative Methoden. Dazu gehören die Analyse von Kriminalitätsstatistiken, Befragungen von Tätern und Opfern, Studien der Dunkelfeldforschung, ethnografische Untersuchungen sowie experimentelle und vergleichende Studien.

Ist Kriminalität ein gesellschaftliches Phänomen?

Aus soziologischer Perspektive wird Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen verstanden. Welche Handlungen als kriminell gelten, hängt von sozialen Normen, kulturellen Wertvorstellungen und rechtlichen Regelungen ab. Kriminalität verändert sich daher im historischen und kulturellen Kontext.

Welche Theorien erklären Kriminalität?

Die Kriminologie kennt eine Vielzahl von Theorien zur Erklärung von Kriminalität. Dazu gehören unter anderem biologische, psychologische und soziologische Ansätze. Besonders einflussreich sind soziale Lerntheorien, Anomietheorien, Kontrolltheorien sowie Ansätze der kritischen Kriminologie.

Kann man Kriminologie studieren?

Ein eigenständiges Studium der Kriminologie ist in Deutschland nur in begrenztem Umfang möglich. Ein Bachelorstudiengang Kriminologie existiert derzeit nicht; kriminologische Inhalte werden meist in Fächern wie Rechtswissenschaft, Soziologie, Psychologie, Pädagogik oder Sozialer Arbeit vermittelt. Der Beitrag Kriminologie studieren informiert über verschiedene Masterstudiengänge, die an deutschen Universitäten als Vollzeitstudium in Präsenz oder als berufsbegleitendes Studium angeboten werden.

Quellen und allgemeine einführende Literatur

Weiterführende Informationen

Criminologia-Blog

Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle des LKA NRW

Krimpedia

Linksammlung Kriminologie / Criminology and Criminal Justice Links (kuratiert vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen)

Podcasts

5 Minuten Kriminologie – Folge 2: Kriminologie als Wissenschaft

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Krimschnack – Episode 1: Was ist Kriminologie?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen