Predictive Policing bezeichnet den Einsatz datengestützter Verfahren zur räumlich-zeitlichen Vorhersage von Straftaten. Ziel ist es, Polizeiarbeit effizienter zu gestalten, Ressourcen zu bündeln und Kriminalität möglichst frühzeitig zu unterbinden. Im Zentrum stehen algorithmische Modelle, die aus historischen Daten Muster ableiten und daraus Prognosen für zukünftige Delikte generieren – z. B. wann und
Kriminologie
Betäubungsmittelkriminalität
Betäubungsmittelkriminalität umfasst alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Zusammenhang mit Substanzen, die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt sind. Dazu zählen Herstellung, Besitz, Handel, Einfuhr und weitere Delikte. Der Konsum an sich ist nicht strafbar, allerdings ist dieser in den meisten Fällen mit Besitz verbunden, welcher wiederum strafrechtlich verfolgt wird. In Deutschland gelten
Sexualdelikte
Sexualdelinquenz: Begriffsklärung, Entwicklung und gesellschaftliche Relevanz Begriffsklärung Der Begriff Sexualdelinquenz beschreibt strafrechtlich relevante Handlungen, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Personen verstoßen. Hierzu zählen Delikte wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Straftaten im Zusammenhang mit Pornografie und Prostitution sowie weitere spezifische Straftatbestände. In der wissenschaftlichen Diskussion wird zwischen Sexualdelinquenz und
Racial/ Ethnic Profiling
Kriminalität Nichtdeutscher
Die Kriminalität nichtdeutscher Täter (oder nichtdeutscher Tatverdächtiger auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik) wird umgangssprachlich häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet. Als solche werden strafrechtlich missbilligte Handlungen bezeichnet, die von nicht-deutschen Tätern gemäß Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (Krimpedia). Der Status Ausländer ist
Viktimologie
Die Viktimologie ist ein Teilbereich der Kriminologie, der erst in der Nachkriegszeit langsam an Bedeutung gewonnen hat. Zuvor wurde den Opfern von Straftaten seitens der Kriminologie, aber auch den Organen der Strafverfolgung keine besondere Beachtung geschenkt; die Tat und Täterschaft standen im Vordergrund. Die „Entdeckung“ des Opfers geht auch auf