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Sexualdelikte

Zuletzt aktualisiert: 21. März 2026 | Veröffentlicht: 22. Dezember 2017 von Christian Wickert

Inhaltsverzeichnis

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  • Sexualdelinquenz: Begriffsklärung, Entwicklung und gesellschaftliche Relevanz
    • Begriffsklärung: Sexualdelinquenz, sexuelle Devianz und sexualisierte Gewalt
      • Das Inzesttabu als kulturelle Konstante?
      • Sexuelle Selbstbestimmung als normative Grundlage
    • Systematik des Sexualstrafrechts
      • Abgrenzung zwischen Belästigung, Übergriff, Nötigung und Vergewaltigung
      • Nacktheit, Erregung öffentlichen Ärgernisses und exhibitionistische Handlungen
  • Entwicklungen im Sexualstrafrecht
    • Gesetzesreformen im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen
      • Historische Meilensteine der Reformen
      • Gegenläufige Entwicklungen
    • Soziologische Perspektiven auf die Reformen
    • Mediale und gesellschaftliche Debatten
      • Die #MeToo-Bewegung
    • Aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen
  • Statistische Erfassung von Sexualdelikten
    • Anzeigeverhalten, Viktimisierung und Dunkelfeld
    • Dunkelfeldstudien zu sexualisierter Gewalt
  • Phänomene der Sexualdelinquenz
    • Cyber-Grooming
    • Weitere Phänomene sexualisierter Gewalt
    • Täter-Opfer-Beziehungen
  • Tätertypologien und Kriminalprognose
  • Situative Bedingungen sexualisierter Gewalt
    • Infobox: Häufige Mythen über Sexualdelikte
  • Prävention und gesellschaftliche Debatten
  • Fazit
  • Lesetipp: Macht, Geschlecht und sexuelle Selbstbestimmung
  • Literatur und weiterführende Informationen

Sexualdelinquenz: Begriffsklärung, Entwicklung und gesellschaftliche Relevanz

Sexualdelikte beziehungsweise Sexualdelinquenz bezeichnen strafrechtlich relevante Handlungen, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Personen verstoßen. Dazu zählen Delikte wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, VergewaltigungVergewaltigung bezeichnet eine besonders schwere Form sexueller Gewalt, bei der sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden., sexuelle Belästigung, exhibitionistische Handlungen sowie Straftaten im Zusammenhang mit Pornografie und Prostitution. Sexualdelinquenz ist ein zentrales Forschungsfeld der Kriminologie. Wer sich grundlegend einen Überblick über das Fach verschaffen möchte, findet ihn auf der Seite Was ist Kriminologie?.

Kriminologisch handelt es sich bei Sexualdelikten um eine heterogene Deliktsgruppe. Die einzelnen Straftaten unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Tathergang, Täter-Opfer-Konstellation, Unrechtsgehalt, sozialem Kontext und gesellschaftlicher Wahrnehmung. Gerade deshalb lässt sich kaum von dem Sexualdelikt sprechen, sondern eher von einer GruppeEine Gruppe ist eine soziale Einheit von mindestens zwei bzw. drei Personen, die durch gemeinsame Interaktionen, Ziele oder Zugehörigkeitsgefühle verbunden sind. sehr unterschiedlicher Straftaten, die lediglich durch ihren Bezug zur sexuellen Selbstbestimmung zusammengehalten werden.

Begriffsklärung: Sexualdelinquenz, sexuelle DevianzVerhalten, das in einer Gesellschaft als unangemessen, abweichend oder regelverletzend gilt – unabhängig davon, ob es strafrechtlich relevant ist. und sexualisierte Gewalt

In der wissenschaftlichen Diskussion wird zwischen Sexualdelinquenz und sexueller Devianz unterschieden. Während ersteres strafrechtlich sanktionierte Handlungen beschreibt, umfasst letzteres auch sozial normabweichendes Verhalten, das nicht zwingend illegal sein muss. Beispiele hierfür sind Fetischismus oder TransvestismusDas Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts als Ausdruck der eigenen Geschlechtsidentität, ohne zwingende Verbindung zur sexuellen Orientierung., die gesellschaftlich als abweichend wahrgenommen werden können, aber nicht strafbar sind.

Daneben hat sich in feministischen und sozialwissenschaftlichen Debatten zunehmend der Begriff sexualisierte GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen. durchgesetzt. Er soll verdeutlichen, dass es in vielen dieser Delikte nicht primär um Sexualität, sondern um MachtMacht bezeichnet die Fähigkeit von Personen oder Gruppen, das Verhalten anderer zu beeinflussen – auch gegen deren Willen., Grenzüberschreitung, Erniedrigung und Gewalt geht. Die verwendeten Begriffe sind daher nicht neutral, sondern Ausdruck unterschiedlicher rechtlicher, sozialwissenschaftlicher und politischer Perspektiven.

Das Inzesttabu als kulturelle Konstante?

Das Inzesttabu bezeichnet das in nahezu allen Gesellschaften existierende soziale und rechtliche Verbot sexueller Beziehungen zwischen engen Verwandten, insbesondere zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern. In der Anthropologie gilt dieses Tabu als eine der wenigen sozialen NormenVerhaltensregeln und Erwartungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe als verbindlich gelten., die in nahezu allen bekannten Gesellschaften anzutreffen sind.

Claude Lévi-Strauss interpretierte das Inzesttabu als grundlegende Voraussetzung sozialer OrganisationOrganisationen sind zielgerichtete soziale Gebilde mit formalen Strukturen, Mitgliedschaftsregeln und Entscheidungsprozessen.: Indem sexuelle Beziehungen innerhalb der Familie untersagt werden, entstehen Austauschbeziehungen zwischen Gruppen (Exogamie). Auch psychoanalytische und evolutionspsychologische Ansätze haben versucht zu erklären, warum inzestuöse Beziehungen in den meisten Gesellschaften stark sanktioniert werden.

Historische Ausnahmen – etwa dynastische Heiratsstrategien europäischer Königshäuser oder Geschwisterehen in altägyptischen Herrscherfamilien – stellen dieses Muster nicht grundsätzlich infrage. Meist handelte es sich um politisch motivierte Sonderfälle oder um Ehen zwischen entfernteren Verwandten, etwa Cousinen und Cousins.

Interessanterweise spielt das Inzesttabu zugleich eine große Rolle in der modernen PopulärkulturKulturelle Ausdrucksform breiter Bevölkerungsschichten; oft massenmedial verbreitet und kommerziell produziert.. Auf Pornografieplattformen gehören sogenannte „Step-Family“-Szenarien zu den meistgeklickten Genres. Dabei handelt es sich jedoch meist um inszenierte Tabubrüche („Stiefschwester“, „Stiefmutter“), die gerade durch die symbolische Überschreitung eines starken sozialen Verbots ihren Reiz entfalten. Aus soziologischer Perspektive zeigt dieses Phänomen, dass gesellschaftliche Tabus nicht nur regulierend wirken, sondern auch kulturelle Imaginationen strukturieren. Gerade die symbolische Überschreitung stark sanktionierter Normen kann zu einem zentralen Motiv populärkultureller Darstellungen werden.

Die strafrechtliche Regulierung sexueller Handlungen lässt sich daher nur verstehen, wenn man sie im Kontext kultureller Tabus, moralischer Normen und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse betrachtet.

Sexuelle SelbstbestimmungSexuelle Selbstbestimmung bezeichnet das Recht und die Fähigkeit von Individuen, über ihre Sexualität und sexuellen Handlungen frei zu entscheiden. als normative Grundlage

Im Zentrum des modernen Sexualstrafrechts steht das Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung. Es bezeichnet das RechtRecht bezeichnet ein formalisiertes System verbindlicher Normen, das gesellschaftliches Handeln regelt, Konflikte entscheidet und durch staatliche Institutionen durchsetzbar ist. jeder Person, frei über sexuelle Kontakte zu entscheiden und unerwünschte sexuelle Handlungen zurückzuweisen. Dieses Prinzip bildet die normative Grundlage vieler Reformen des Sexualstrafrechts, insbesondere der Reform des § 177 StGB („Nein heißt Nein“) im Jahr 2016.

Aus soziologischer Perspektive ist sexuelle Selbstbestimmung jedoch nicht nur eine juristische Kategorie, sondern auch eine Frage sozialer Normen, Machtverhältnisse und situativer Aushandlungen. Wie Zustimmung, Konsens und Grenzüberschreitungen gesellschaftlich definiert werden, hängt stark von kulturellen Erwartungen, GeschlechterrollenGesellschaftlich geprägte Erwartungen an Verhalten, Eigenschaften und Aufgaben von Männern und Frauen. und sozialen Interaktionen ab. Eine ausführlichere soziologische Einordnung dieser Dynamiken findet sich im Beitrag Sex, Zustimmung und soziale Ordnung – eine soziologische Grenzbestimmung.

In den klinischen Klassifikationssystemen ICD-10Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). und DSM-5 sind Begriffe wie PerversionVeralteter Begriff für abweichendes sexuelles Verhalten, heute durch “Paraphilie” ersetzt. nicht mehr enthalten. Stattdessen wird von ParaphilienSexuelle Vorlieben oder Fantasien, die sich auf unübliche Objekte, Aktivitäten oder Situationen beziehen. gesprochen. Diese umfassen sexuelle Neigungen, die von der gesellschaftlichen Norm abweichen und in bestimmten Fällen strafrechtlich relevant werden können – etwa bei Pädophilie oder sexueller Gewalt.

Systematik des Sexualstrafrechts

Das Sexualstrafrecht ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) verankert und umfasst verschiedene Deliktsgruppen, die nach ihrer Schwere und ihrem Bezug zur sexuellen Selbstbestimmung unterteilt werden. Eine Übersicht der relevanten Paragrafen:

ParagraphDeliktErklärung
§ 174 StGBSexueller Missbrauch von SchutzbefohlenenStraftat gegen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen
§ 176 StGBSexueller Missbrauch von KindernSexuelle Handlungen an oder vor Kindern
§ 177 StGBSexueller Übergriff, sexuelle NötigungNötigung bezeichnet die Erzwingung eines bestimmten Verhaltens durch Gewalt, Drohung oder andere Formen des Drucks, die die freie Willensbildung einer Person beeinträchtigen., VergewaltigungGewaltanwendung oder Drohung zur Erzwingung sexueller Handlungen
§ 181a StGBZuhältereiFörderung und Kontrolle der ProstitutionErbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt.
§ 182 StGBSexueller Missbrauch von JugendlichenSexuelle Handlungen an Jugendlichen
§ 183 StGBExhibitionistische HandlungenEntblößung vor anderen Personen
§ 183a StGBErregung öffentlichen ÄrgernissesSexuelle Handlungen in der ÖffentlichkeitÖffentlichkeit bezeichnet den sozialen Raum, in dem gesellschaftliche Themen sichtbar, verhandelt und bewertet werden.
§ 184 StGBVerbreitung pornographischer InhalteVeröffentlichung oder Weitergabe pornographischen Materials
§ 184b StGBVerbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer InhalteBesitz oder Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern
§ 184c StGBVerbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer InhalteBesitz oder Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
§ 184i StGBSexuelle BelästigungUnerwünschte sexuelle Handlungen oder Äußerungen, die die Würde einer Person verletzen.unerwünschte, sexuell bestimmte körperliche Berührungen
§ 184k StGBVerletzung des Intimbereichs durch BildaufnahmenDas sog. Upskirting und Downblousing – unbefugtes Fotografieren des Intimbereichs

Abgrenzung zwischen Belästigung, Übergriff, Nötigung und Vergewaltigung

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Umfasst sexuell bestimmte körperliche Berührungen, die vom Opfer als unerwünscht empfunden werden. Voraussetzung ist eine körperliche Berührung – verbale Anzüglichkeiten allein erfüllen den Tatbestand nicht. Beispiele sind absichtliches Streifen oder unsittliches Berühren ohne Einwilligung.

Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB): Hierbei werden sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person vorgenommen. Es reicht aus, dass der Wille überwunden wird – Gewalt oder Drohungen sind nicht zwingend erforderlich. Ein Beispiel ist das Überrumpeln oder überraschende Anfassen ohne Einverständnis.

Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB): Eine schwerwiegendere Form des Übergriffs, bei der Gewalt angewendet, mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht oder eine schutzlose Lage ausgenutzt wird. Beispiele sind Festhalten, Bedrohung mit körperlicher Gewalt oder Erpressung mit kompromittierenden Fotos.

Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung, die eine Penetration umfasst (vaginal, anal oder oral). Hierbei kommen Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage zum Einsatz, um den Willen des Opfers zu brechen.

Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen über den Einsatz von Gewalt, das Maß der sexuellen Nötigung und die Schwere der sexuellen Handlung. Wiederholte Belästigungen können sich in einen Übergriff steigern, während Vergewaltigung eine spezifische Form der Penetration beinhaltet.

Nacktheit, Erregung öffentlichen Ärgernisses und exhibitionistische Handlungen

Nacktheit im öffentlichen Raum: Grundsätzlich nicht strafbar, solange keine sexuelle Handlung oder öffentliche Belästigung vorliegt. An FKK-Stränden oder abgeschiedenen Seen ist Nacktheit legal.

§ 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses: Strafbar ist eine sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit, die absichtlich ein öffentliches Ärgernis erregt. Beispiel: Selbstbefriedigung im Park oder sexuelle Handlungen im Auto an einem öffentlichen Parkplatz.

§ 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen: Hierbei handelt es sich um das Zurschaustellen der Geschlechtsteile mit dem Ziel der sexuellen Erregung, ausgelöst durch die Reaktion der beobachtenden Personen. Wichtig: § 183 StGB gilt nur für Männer. Frauen können in solchen Fällen nur nach § 183a StGB belangt werden.

Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen über die Intention und den Kontext der Nacktheit: Ist sie rein natürlich (z. B. FKK) oder sexuell aufgeladen (z. B. Exhibitionismus)?

Entwicklungen im Sexualstrafrecht

Gesetzesreformen im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen

Das Sexualstrafrecht hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gewandelt. Die Reformen reflektieren nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Werteveränderungen und ein gestiegenes Bewusstsein für die Rechte der Opfer. Diese Entwicklungen sind eng mit sozialen Bewegungen, feministischen Interventionen und einer zunehmenden Liberalisierung sexueller Normen verknüpft.

Historische Meilensteine der Reformen

  • 1976: Reform des § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch). Diese Reform war eng mit der Frauenbewegung der 1970er Jahre verknüpft, die sich für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung einsetzte. Die Selbstbezichtigungs-Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ (1971) gilt als Schlüsselereignis für die Enttabuisierung des Themas.
  • 1994: Aufhebung des § 175 StGB (EntkriminalisierungDie Reduzierung oder Aufhebung strafrechtlicher Sanktionen für bestimmte Handlungen. homosexueller Handlungen zwischen Männern). Die Aufhebung dieses Paragrafen steht im Kontext einer zunehmenden Akzeptanz von LGBTQ+-Rechten und der Liberalisierung der Sexualmoral in Deutschland.
  • 1997: Erweiterung des § 177 StGB um Vergewaltigung in der Ehe und geschlechtsneutrale Formulierungen. Bis dahin galt Vergewaltigung in der Ehe nicht als eigenständiger Straftatbestand. Die Reform wurde maßgeblich von feministischen Bewegungen beeinflusst, die auf Machtgefälle in intimen Beziehungen hinwiesen.
  • 2016: Reform des § 177 StGB („Nein heißt Nein“), Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB). Die Reform war eine Reaktion auf gesellschaftlichen Druck nach der Kölner Silvesternacht 2015 und auf breitere Debatten über sexualisierte Gewalt.

Gegenläufige Entwicklungen

Die öffentliche Diskussion über Sexualdelikte ist durch zwei gegenläufige Entwicklungen geprägt. Einerseits zeigen Kriminalstatistiken und Langzeitbeobachtungen nicht in jedem Bereich einen linearen Anstieg schwerer Sexualdelikte. Andererseits ist die gesellschaftliche Sensibilität gegenüber sexueller Gewalt deutlich gestiegen. Gesetzesreformen, mediale Großereignisse und soziale Bewegungen wie #MeToo#MeToo bezeichnet eine transnationale soziale Bewegung, die sexuelle Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und strukturelle Ungleichheiten öffentlich sichtbar macht. haben dazu beigetragen, dass sexualisierte Gewalt stärker thematisiert und gesellschaftlich weniger toleriert wird.

Soziologische Perspektiven auf die Reformen

Die beschriebenen Gesetzesänderungen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels. Feministische Theorieansätze betonen die Notwendigkeit einer rechtlichen Gleichstellung und der Bekämpfung struktureller Gewalt gegen Frauen. Vergewaltigung wird dabei nicht nur als individuelles Delikt, sondern auch als Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse interpretiert. Reformen wie das „Nein heißt Nein“-Prinzip stellen die sexuelle Selbstbestimmung stärker in den Vordergrund.

Auch aus Sicht des symbolischen Interaktionismus lässt sich der Wandel als Ergebnis veränderter Deutungen verstehen. Was früher als „private Angelegenheit“ galt – etwa Vergewaltigung in der Ehe –, wird heute als Verletzung persönlicher Rechte und als strafwürdige Grenzüberschreitung begriffen.

Die Liberalisierung im Bereich der LGBTQ+-Rechte (Aufhebung von § 175 StGB) ist zugleich Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Öffnung und eines gestiegenen Bewusstseins für Diversität und Gleichberechtigung.

Mediale und gesellschaftliche Debatten

Mediale Großereignisse wie die Kölner Silvesternacht 2015 oder die globale #MeToo-Bewegung haben maßgeblich zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beigetragen. Solche Ereignisse wirken häufig als Katalysatoren für moralische, politische und rechtliche Debatten. Sexualdelikte werden dabei nicht nur als individuelle Taten diskutiert, sondern als gesellschaftliches Problemfeld, das mit Geschlecht, Macht, Körper, Öffentlichkeit und sozialer Ordnung verknüpft ist.

Die #MeToo-Bewegung

Harvey Weinstein, 2014
Harvey Weinstein, 2014
Georges Biard, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die #MeToo-Bewegung entstand im Oktober 2017, als die US-amerikanische Schauspielerin Alyssa Milano auf Twitter dazu aufrief, Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Übergriffen öffentlich zu machen. Der Hashtag #MeToo verbreitete sich rasend schnell und brachte weltweit Millionen von Frauen (und Männern) dazu, ihre Erfahrungen sichtbar zu machen.

Auslöser war der Missbrauchsskandal um den Filmproduzenten Harvey Weinstein. Durch die globale Resonanz entwickelte sich die Bewegung zu einem Symbol gegen sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch und geschlechtsspezifische Ungleichheit.

In Deutschland führte die #MeToo-Debatte zu einem neuen öffentlichen Bewusstsein für sexualisierte Gewalt und zu einer intensiveren Diskussion über Konsens, Machtstrukturen und institutionelle Verantwortlichkeit.

Aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen

Derzeit werden in der politischen und gesellschaftlichen Debatte Forderungen nach der KriminalisierungDer Prozess, durch den bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen durch gesetzliche Bestimmungen als kriminell definiert und strafrechtlich verfolgt werden. verbaler sexueller Belästigung (CatcallingSexuell konnotierte Zurufe, Kommentare oder Gesten im öffentlichen Raum, die als Belästigung wahrgenommen werden.) diskutiert. Auch digitale Übergriffe wie Cyber-Flashing, bildbasierte sexualisierte Gewalt oder Revenge PornRevenge Porn bezeichnet die nicht einvernehmliche Veröffentlichung oder Verbreitung intimer Bild- oder Videoaufnahmen, meist durch (ehemalige) Beziehungspartner:innen. rücken zunehmend in den Fokus rechtspolitischer und kriminologischer Auseinandersetzungen.

Statistische Erfassung von Sexualdelikten

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Sexualdelikte als eigene Deliktsgruppe ausgewiesen. Obwohl sie nur einen vergleichsweise kleinen Anteil an der Gesamtkriminalität ausmachen, erhalten sie in der öffentlichen Wahrnehmung und in den Medien besonders große Aufmerksamkeit. Delikte wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch lösen häufig starke gesellschaftliche Reaktionen aus.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)Jährlich veröffentlichte Statistik zur polizeilich bekannt gewordenen Kriminalität in Deutschland. zeigt zudem eine außergewöhnlich starke geschlechtsspezifische Verteilung bei Sexualdelikten. Nach der PKS 2024 wurden insgesamt 95.098 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert. Unter den Tatverdächtigen befanden sich 85.833 Männer und 9.265 Frauen. Sexualdelikte gehören damit zu den Kriminalitätsbereichen mit der deutlichsten Geschlechterasymmetrie. Während Frauen in vielen Deliktsgruppen einen Anteil von etwa 20–25 % der Tatverdächtigen stellen, liegt ihr Anteil bei Sexualdelikten deutlich niedriger.

In der kriminologischen Forschung wird diese Verteilung häufig mit geschlechtsspezifischen Sozialisationserfahrungen, kulturellen Vorstellungen von MännlichkeitMännlichkeit bezeichnet kulturell und sozial geformte Vorstellungen davon, was als „männlich“ gilt. sowie mit Macht- und Dominanzstrukturen in sexuellen Interaktionen erklärt. Entsprechend spielen Geschlechterrollen in der Analyse sexualisierter Gewalt eine zentrale Rolle.

Kriminologisch ist dabei zu berücksichtigen, dass Sexualdelikte zu den Kriminalitätsformen mit einem besonders großen DunkelfeldDas Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die nicht polizeilich bekannt oder statistisch erfasst werden. gehören. Viele Übergriffe werden nicht bei der PolizeiDie Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten. angezeigt und erscheinen daher nicht in der PKS. Offizielle Fallzahlen bilden somit nur einen Teil der tatsächlich begangenen Taten ab. Dunkelfeldstudien – etwa die SKiD-Studie – zeigen, dass ein erheblicher Anteil sexualisierter Gewalt nie zur Anzeige gebracht wird.

Der Anteil der Sexualdelikte an Straftaten insgesamt beträgt etwa ein Prozent (BKA, 2018)
Anteil Sexualdelikten an Straftaten gesamt (BKA, 2018)

Die PKS bildet damit zwar die registrierte KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. ab, erlaubt aber gerade bei Sexualdelikten nur einen begrenzten Blick auf das tatsächliche Ausmaß des Phänomens.

AnzeigeverhaltenDas Anzeigeverhalten beschreibt die Bereitschaft von Opfern oder Zeugen, eine Straftat der Polizei zu melden., Viktimisierung und Dunkelfeld

Dunkelfeldstudien zeigen, dass Betroffene sexuelle Übergriffe aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht anzeigen. Dazu gehören Schamgefühle, Angst vor sozialer StigmatisierungZuschreibung und gesellschaftliche Fixierung negativer Merkmale an Einzelpersonen oder Gruppen, die zu sozialer Abwertung und Ausschluss führen., Zweifel an der Glaubwürdigkeit der eigenen Aussage oder die Befürchtung, dass ein Strafverfahren für sie selbst belastend sein könnte. Hinzu kommt, dass Täter und Opfer bei Sexualdelikten häufig in einem persönlichen Verhältnis zueinander stehen, was die Entscheidung zur Anzeige zusätzlich erschwert.

In der Viktimologie wird in diesem Zusammenhang auch von sekundärer ViktimisierungDer Prozess der Opferwerdung durch eine Straftat oder ein anderes schädigendes Ereignis. gesprochen. Damit sind zusätzliche Belastungen gemeint, die Betroffene im Verlauf von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erleben können – etwa durch wiederholte Befragungen, Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit oder sensationsorientierte mediale Berichterstattung. Die Sorge vor solchen Erfahrungen kann dazu beitragen, dass Opfer von Sexualdelikten von einer Anzeige absehen.

Dunkelfeldstudien weisen darauf hin, dass sexualisierte Übergriffe deutlich häufiger vorkommen als es die polizeiliche Statistik vermuten lässt. In einer schweizerischen Befragungsstudie berichteten beispielsweise rund 14 % der befragten Männer, innerhalb der letzten zwölf Monate zumindest einmal eine sexuell grenzüberschreitende Handlung vorgenommen zu haben (Haas & Kilias 2000). Die Studie wird in der Forschung häufig als Hinweis auf das erhebliche Dunkelfeld sexuell grenzüberschreitenden Verhaltens gelesen, ist jedoch aufgrund ihres Alters und der breiten Erfassung unterschiedlicher Handlungsformen nur eingeschränkt mit aktuellen PKS-Daten vergleichbar. Solche Befragungen erfassen allerdings ein breites Spektrum an Verhaltensweisen – von unerwünschten Berührungen bis hin zu schwereren Übergriffen – und sind daher nicht direkt mit strafrechtlich registrierten Sexualdelikten vergleichbar.

Für die kriminologische Forschung ergibt sich daraus ein methodisches Problem: Offizielle Kriminalstatistiken spiegeln nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes sexualisierter Gewalt wider. Um ein realistischeres Bild zu erhalten, werden daher ergänzend Dunkelfeldstudien und Opferbefragungen durchgeführt. Eine ausführliche Darstellung der Unterschiede zwischen HellfeldDer Teil der Kriminalität, der polizeilich bekannt und in Statistiken wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst wird. und Dunkelfeld sowie der Methoden der Kriminalitätsmessung findet sich im Beitrag Statistische Erfassung von Kriminalität.

Gleichzeitig spielen Sexualdelikte eine besonders große RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. für das subjektive Sicherheitsgefühl. In der kriminologischen Forschung werden sie daher häufig als sogenannte Signal Crimes bezeichnet – also Straftaten, die aufgrund ihrer symbolischen Bedeutung starke öffentliche Reaktionen auslösen und die Wahrnehmung von SicherheitSicherheit bezeichnet den gesellschaftlich hergestellten Zustand der Abwesenheit oder Beherrschbarkeit von Gefahren. im öffentlichen Raum beeinflussen (Innes 2004). Die hohe gesellschaftliche Aufmerksamkeit für Sexualdelikte steht daher in einem Spannungsverhältnis zu ihrer statistischen Häufigkeit – ein Umstand, der sowohl durch das große Dunkelfeld als auch durch ihre symbolische Bedeutung erklärt werden kann.

Dunkelfeldstudien zu sexualisierter Gewalt

Aktuelle Dunkelfeldstudien zeigen, dass sexualisierte Gewalt deutlich häufiger vorkommt, als es die polizeiliche KriminalstatistikSammlung und Auswertung von Daten über polizeilich registrierte Straftaten und Tatverdächtige. erkennen lässt. Eine zentrale Quelle ist die bundesweite Studie LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag), die verschiedene Formen sexualisierter Gewalt in der Bevölkerung untersucht (Leitgöb-Guzy & Bieber, 2025).

Die Ergebnisse zeigen eine hohe Prävalenz insbesondere bei sexueller Belästigung. Fast jede zweite Person (45,8 %) gab an, im Laufe ihres Lebens mindestens einmal sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Innerhalb der letzten fünf Jahre berichteten 26,5 % der Befragten entsprechende Erfahrungen. Dabei handelt es sich überwiegend um Belästigungen ohne Körperkontakt (z. B. verbale Übergriffe oder unerwünschte sexuelle Annäherungen), während Belästigungen mit körperlichem Kontakt deutlich seltener auftreten.

Besonders auffällig sind die deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschiede. Frauen sind erheblich häufiger betroffen als Männer. Innerhalb der letzten fünf Jahre berichteten 36,3 % der Frauen, aber nur 16,3 % der Männer von sexueller Belästigung. Auch bei sexuellen Übergriffen – also sexuellen Handlungen gegen den Willen der betroffenen Person – zeigen sich deutlich höhere Prävalenzen bei Frauen.

Besonders hohe Prävalenzen zeigen sich bei jungen Frauen. In der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen berichteten über 80 % der Frauen Erfahrungen mit sexueller Belästigung ohne Körperkontakt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass sexualisierte Grenzüberschreitungen insbesondere für junge Frauen zum Alltag gehören können.

Gleichzeitig ist die Anzeigequote bei sexualisierter Gewalt sehr niedrig. Nur ein kleiner Teil der Betroffenen wendet sich an Polizei oder andere offizielle Stellen. In vielen Bereichen liegen die Anzeigequoten im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Diese Ergebnisse unterstreichen die große Diskrepanz zwischen registrierter Kriminalität (Hellfeld) und tatsächlich erlebter Viktimisierung (Dunkelfeld).

Die Ergebnisse zeigen zudem, dass sexualisierte Gewalt häufig nicht in Form schwerer Gewaltverbrechen auftritt, sondern in Form alltäglicher Grenzüberschreitungen, Belästigungen und digitaler Übergriffe. Diese Formen bleiben häufig unsichtbar, prägen jedoch das SicherheitsgefühlSicherheitsgefühl beschreibt das subjektive Empfinden einer Person, vor Kriminalität und Gefahren geschützt zu sein. vieler Betroffener.

Phänomene der Sexualdelinquenz

Sexualdelinquenz umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen, die sich im Zuge technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen verändern. Neben klassischen Delikten wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch treten zunehmend auch neue Tatkonstellationen auf, die insbesondere durch digitale Kommunikationsräume geprägt sind.

Cyber-Grooming

Cyber-Grooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Täterinnen und Täter nutzen dabei soziale Netzwerke, Online-Spiele oder Messenger-Dienste, um Vertrauen aufzubauen, emotionale Abhängigkeiten zu erzeugen und schließlich sexuelle Handlungen oder die Übersendung intimer Bilder zu erzwingen. In vielen Fällen dient der Kontakt auch der Vorbereitung realer Übergriffe.

Das nachfolgend von Europol herausgegebene Video gibt einen Einblick in typische Vorgehensweisen von Täterinnen und Tätern.

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Weitere Phänomene sexualisierter Gewalt

Neben Cyber-Grooming lassen sich weitere Formen sexualisierter Gewalt beobachten, die in unterschiedlichen sozialen Kontexten auftreten:

  • Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (§ 184b StGB): Die Herstellung, Verbreitung und der Besitz entsprechender Bild- oder Videomaterialien zählen zu den besonders schwerwiegenden Sexualdelikten. Ermittlungsverfahren zeigen jedoch eine heterogene Täterstruktur: Neben professionell organisierten Netzwerken, die entsprechende Inhalte über internationale Plattformen, DarknetDas Darknet ist ein verborgener Teil des Internets, der über spezielle Software (z. B. Tor-Browser) zugänglich ist und anonymen Datenaustausch ermöglicht.-Foren oder verschlüsselte Kommunikationsdienste verbreiten, finden sich auch zahlreiche jugendliche oder junge Tatverdächtige, die entsprechende Dateien aus Neugier, Gruppendruck oder Geltungsbedürfnis herunterladen oder weiterleiten.
  • Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: Hierzu zählen etwa die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder („Revenge Porn“), digitale Belästigung oder sexualisierte Bedrohungen über soziale Medien.
  • Sexualisierung Minderjähriger in Medien und Popkultur: In gesellschaftlichen Debatten wird immer wieder diskutiert, inwieweit bestimmte Darstellungen in Werbung, Musik oder sozialen Medien zur Normalisierung sexualisierter Grenzverschiebungen beitragen können.

Täter-Opfer-Beziehungen

In der öffentlichen Vorstellung werden Sexualdelikte häufig mit Angriffen durch unbekannte Täter im öffentlichen Raum verbunden. Empirische Studien zeigen jedoch, dass Täter und Opfer sich häufig bereits kennen. In vielen Fällen handelt es sich um Partner, Ex-Partner, Bekannte oder Personen aus dem sozialen Umfeld.

Auch aktuelle Dunkelfeldstudien bestätigen dieses Muster. So zeigt etwa die LeSuBiA-Studie (Leitgöb-Guzy & Bieber, 2025), dass sexuelle Übergriffe bei Frauen häufig innerhalb bestehender oder ehemaliger Partnerschaften stattfinden, während außerhalb von Partnerschaften häufig flüchtig bekannte Personen, Freunde oder Bekannte als Täter genannt werden.

Diese Täter-Opfer-Konstellationen tragen wesentlich zum großen Dunkelfeld bei, weil emotionale Nähe, Abhängigkeiten oder Loyalitätskonflikte eine Anzeige erschweren können. Gerade bei Sexualdelikten im sozialen Nahraum spielen zudem Scham, Angst vor sozialen Konsequenzen oder Zweifel an der eigenen Glaubwürdigkeit eine wichtige Rolle.

Tätertypologien und Kriminalprognose

In der Kriminologie werden verschiedene Typologien von Sexualstraftätern unterschieden. Die FBI-Typologie unterteilt Täter nach Vorgehensweise und Motivlagen in Macht-, Wut- und sadistische Tätertypen. Rückfallprognosen wie der Sex Offender Risk Appraisal Guide (SORAG) dienen dazu, das Rückfallrisiko einzuschätzen.

Präventive Maßnahmen wie KURS NRW zielen darauf ab, rückfallgefährdete Sexualstraftäter durch polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu überwachen.

Situative Bedingungen sexualisierter Gewalt

Neben individuellen Tätermerkmalen spielen auch situative Faktoren eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Sexualdelikten. In der KriminologieKriminologie ist die interdisziplinäre Wissenschaft über Ursachen, Erscheinungsformen und gesellschaftliche Reaktionen auf normabweichendes Verhalten. Sie untersucht insbesondere Prozesse sozialer Kontrolle, rechtliche Rahmenbedingungen sowie individuelle und strukturelle Einflussfaktoren. wird dies unter anderem durch die Routine Activity Theory erklärt. Nach diesem Ansatz entstehen Straftaten, wenn drei Elemente zusammenkommen: ein motivierter Täter, ein geeignetes Opfer und das Fehlen wirksamer sozialer KontrolleKontrolle bezeichnet soziale Mechanismen, mit denen Verhalten überwacht, reguliert und an geltende Normen angepasst wird..

Sexualdelikte treten häufig in Situationen auf, in denen soziale Kontrolle reduziert ist oder Machtasymmetrien bestehen – etwa in privaten Räumen, in Abhängigkeitsverhältnissen oder in Kontexten, in denen AlkoholEine psychoaktive Substanz, die als Genussmittel konsumiert wird und durch ihre berauschende Wirkung bekannt ist. Chemisch handelt es sich um Ethanol (C₂H₅OH). oder andere enthemmende Faktoren eine Rolle spielen. Auch digitale Kommunikationsräume können solche Gelegenheitsstrukturen schaffen, beispielsweise im Fall von Cyber-Grooming oder digitaler Belästigung.

Die situative Perspektive macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt nicht ausschließlich auf individuelle „abweichende Persönlichkeiten“ zurückgeführt werden kann, sondern auch durch soziale Konstellationen, Gelegenheitsstrukturen und Machtverhältnisse begünstigt wird.

Infobox: Häufige Mythen über Sexualdelikte

Sexualdelikte sind ein Bereich der Kriminalität, der stark von medialen Darstellungen und gesellschaftlichen Vorstellungen geprägt ist. Viele verbreitete Annahmen über Täter, Tatorte und Häufigkeiten entsprechen jedoch nicht den empirischen Befunden der kriminologischen Forschung.

Mythos 1: Sexualdelikte werden meist von fremden Tätern im öffentlichen Raum begangen.
Empirische Studien zeigen, dass Täter und Opfer sich häufig bereits kennen. In vielen Fällen handelt es sich um Partner, Ex-Partner, Bekannte oder Personen aus dem sozialen Umfeld. Sexualisierte Gewalt findet daher häufig im sozialen Nahraum statt.

Mythos 2: Sexualdelikte sind seltene Ausnahmeverbrechen.
Polizeiliche Statistiken weisen Sexualdelikte zwar nur mit einem relativ kleinen Anteil an der Gesamtkriminalität aus. Dunkelfeldstudien zeigen jedoch, dass viele Taten nicht angezeigt werden. So berichten aktuelle Befragungsstudien, dass fast jede zweite Person (rund 46 %) im Laufe ihres Lebens zumindest einmal sexuelle Belästigung erlebt hat. Die meisten dieser Vorfälle bleiben jedoch im Dunkelfeld.

Mythos 3: Sexualdelikte werden überwiegend von „monströsen“ Einzeltätern begangen.
Populäre Medien stellen Sexualstraftäter häufig als extreme Einzelfiguren dar – etwa Serienmörder oder sadistische Gewaltverbrecher. In der Realität entsprechen solche Täterprofile jedoch nur einem sehr kleinen Teil der Fälle. Die meisten Täter sind sozial unauffällige Personen aus dem Alltag der Betroffenen – etwa Partner, Verwandte, Nachbarn, Bekannte oder Personen aus institutionellen Kontexten wie Schule, Sportverein oder Kirche. Sexualisierte Gewalt ist daher weniger ein Phänomen „abweichender Monster“, sondern häufig in alltägliche soziale Beziehungen eingebettet.

Mythos 4: Falsche Anzeigen sind ein häufiges Problem.
Empirische Untersuchungen zeigen, dass der Anteil nachweislich falscher Anzeigen bei Sexualdelikten relativ gering ist. Gleichzeitig bleibt ein großer Teil tatsächlicher Übergriffe unangezeigt, sodass das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt deutlich größer ist als das Hellfeld.

Mythos 5: Sexualdelikte sind ausschließlich individuelle „Triebtaten“.
Kriminologische Forschung betont, dass sexualisierte Gewalt nicht allein durch individuelle Motive erklärt werden kann. Auch soziale Machtverhältnisse, Geschlechterrollen, situative Gelegenheitsstrukturen und kulturelle Normen spielen eine wichtige Rolle.

Mythos 6: Sexualdelikte passieren vor allem nachts im öffentlichen Raum.
Populäre Darstellungen vermitteln häufig das Bild eines nächtlichen Überfalls durch einen unbekannten Täter im öffentlichen Raum. Empirische Studien zeigen jedoch, dass viele Sexualdelikte in privaten oder halbprivaten Kontexten stattfinden – etwa in Wohnungen, im sozialen Umfeld oder im Rahmen persönlicher Beziehungen. Zwar können auch öffentliche Räume Tatorte sein, doch ein großer Teil sexualisierter Gewalt ereignet sich im Alltag der Betroffenen und nicht in spektakulären „Gefahrensituationen“.

Prävention und gesellschaftliche Debatten

Die öffentliche Debatte um sexualisierte Gewalt hat durch Ereignisse wie die Kölner Silvesternacht 2015 und die #MeToo-Bewegung an Dynamik gewonnen. Parallel dazu wurden gesetzliche Verschärfungen vorgenommen, um Betroffene besser zu schützen und Täter stärker zu verfolgen. PräventionVorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sozialen Problemen. beschränkt sich jedoch nicht auf Strafverschärfungen. Aus kriminologischer Perspektive gehören dazu auch Aufklärung, Opferschutz, institutionelle Sensibilisierung sowie Maßnahmen gegen digitale Formen sexualisierter Gewalt.

Fazit

Sexualdelinquenz bleibt ein hochsensibles Thema, das durch gesellschaftliche Normen, kulturelle Tabus, mediale Berichterstattung und strafrechtliche Entwicklungen stark beeinflusst wird. Der Beitrag zeigt, dass Sexualdelikte nicht nur als strafrechtliche Tatbestände verstanden werden können, sondern immer auch Ausdruck gesellschaftlicher Deutungen von Sexualität, Konsens, Macht und sozialer Ordnung sind.

Die Reformen der letzten Jahrzehnte zeigen einen klaren Trend hin zu einem stärkeren Opferschutz und einem erweiterten Verständnis sexueller Selbstbestimmung. Zugleich machen das große Dunkelfeld, Fragen sekundärer Viktimisierung und die symbolische Aufladung von Sexualdelikten deutlich, dass dieses FeldEin Feld ist ein relativ autonomer sozialer Raum mit eigenen Regeln, Akteuren und Machtverhältnissen, in dem soziale Positionen und Kämpfe ausgetragen werden. für Kriminologie, Viktimologie und Soziologie von besonderer Bedeutung bleibt.

Lesetipp: Macht, Geschlecht und sexuelle Selbstbestimmung

Sexualdelikte lassen sich nicht allein als individuelle Straftaten verstehen. Sie stehen häufig auch im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Vorstellungen von Geschlechterrollen, Sexualität und Macht. Wer sich intensiver mit diesen kulturellen und sozialen Dimensionen beschäftigen möchte, findet in der folgenden Literatur anregende Perspektiven:

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  • Katja Lewina (2020). Sie hat Bock. Köln: Dumont.
  • Margarete Stokowski (2016). Untenrum frei. Reinbek: Rowohlt.
  • Benjamin von Stuckrad-Barre (2023). Noch wach? Köln: Kiepenheuer & Witsch.

Die Bücher beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven Fragen von sexueller Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Geschlechterrollen und strukturellen Machtverhältnissen. Während Lewina und Stokowski vor allem normative Vorstellungen über Sexualität und weibliche Selbstbestimmung diskutieren, thematisiert Stuckrad-Barres Roman anhand eines fiktionalisierten Medienfalls die Dynamik von Machtmissbrauch, Schweigestrukturen und institutioneller Verantwortung.

Literatur und weiterführende Informationen

  • Bundeskriminalamt (BKA) (2018). Polizeiliche Kriminalstatistik 2017.
  • Bundeskriminalamt (BKA) (2018). Polizeiliche Kriminalstatistik 2024.
  • Faber, M. & Bley, R. (2020). Sexualdelikte im Wandel der Zeit. Schriftenreihe der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V (Band 10). Güstrow: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Online verfügbar unter: http://www.fh-guestrow.de/doks/hochschule/Publikationen/Schriftenreihe/Band_10_2020.pdf
  • Haas, H. & Kilias, M. (2000). Sexuelle Gewalt und persönliche Auffälligkeiten: Eine Studie zu 20-jährigen Männern in der Schweiz. Crimiscope Nr. 9, Juni 2000, Lausanne: IPSC-UNIL.
  • Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022). Forschungsprojekt „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“. Polizeiliche Bearbeitung von Sexualdelikten (Teil I): Grundlagen des Teilprojektes und Ergebnisse der qualitativen Interviews. Düsseldorf. https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-01/projekt_sexuelle_gewalt_polizeiliche_sachbearbeitung_i.pdf
  • Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2023). Forschungsprojekt „Sexuelle Gewalt gegen Frauen“. Polizeiliche Bearbeitung von Sexualdelikten (Teil II): Ergebnisse der Aktenanalyse und Synopse. Düsseldorf. https://lka.polizei.nrw/sites/default/files/2023-10/projekt_sexuelle_gewalt_polizeiliche_sachbearbeitung_teil2.pdf
  • Leitgöb-Guzy, N. & Bieber, I. (2025). Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ I: Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern, Bundeskriminalamt.
  • MiKADO Studie – Dokumentation des Forschungsprojektes Missbrauch von Kindern | Aetiologie | Dunkelfeld | Opfer
  • Polizei NRW – Cybergrooming
  • Pollich, D. (2025). Sexualkriminalität. Dossier Innere Sicherheit. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/569782/sexualkriminalitaet/
  • Röhm, C. (2022). „Die“ Sexualstraftäter: polydelinquent oder deliktsperseverant? Tätertypologien auf Grundlage polizeilicher (Vor-)Erkenntnisse. München: Bayerisches Landeskriminalamt. Online verfügbar unter: https://www.polizei.bayern.de/mam/kriminalitaet/220504_blka_sexualstraftaeter.pdf

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Kategorie: Kriminologie Tags: #MeToo, Cyber-Grooming, Dunkelfeld, Kriminalitätstheorien, Kriminologie, sekundäre Viktimisierung, Sexualdelikte, Sexualdelinquenz, sexualisierte Gewalt, Sexualstrafrecht, sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt, sexuelle Selbstbestimmung, Signal Crimes, Vergewaltigung, Viktimologie

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