Kurzdefinition
Die Polizei ist eine staatliche Institution zur Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verfolgung von Straftaten.
Ausführliche Erklärung
Die Polizei ist ein zentrales Organ des modernen Staates und erfüllt vielfältige Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Rechtsdurchsetzung, Kontrolle und Schutz. Ihre Hauptfunktionen lassen sich in drei Bereiche gliedern:
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Gefahrenabwehr (präventive Polizei): Verhinderung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Strafverfolgung (repressive Polizei): Ermittlung und Verfolgung begangener Straftaten im Rahmen der Strafprozessordnung.
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Ordnungsdienstliche Aufgaben: Verkehrsüberwachung, Versammlungsmanagement, Unterstützung anderer Behörden u. a.
In demokratischen Staaten ist die Polizei an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und an Rechtsstaatlichkeit gebunden. Ihre Maßnahmen unterliegen rechtlichen Grenzen und gerichtlicher Kontrolle.
Soziologisch betrachtet ist die Polizei nicht nur „Hüterin des Gesetzes“, sondern ein gesellschaftlich wirksamer Akteur, der Normen sichtbar macht, soziale Ungleichheiten (re-)produzieren kann und zentral in Macht- und Herrschaftsverhältnisse eingebunden ist. In kritischer Perspektive (z. B. Foucault, Bourdieu, Wacquant) erscheint Polizei als Teil eines erweiterten Systems sozialer Kontrolle, das nicht nur auf Repression, sondern auch auf Überwachung, Kategorisierung und Normalisierung zielt.
Auch in der Polizeiforschung (police studies) wird die Rolle der Polizei zunehmend differenziert untersucht – etwa im Hinblick auf Rassismus, Gewaltanwendung, Polizeikultur, Legitimationskrisen und neue technische Kontrollregime (Predictive Policing, Gesichtserkennung, etc.).